Radfahrverbot in der Fußgängerzone Rad-Rowdys nerven Bonns Fußgänger

Bonn · Für Menschen, die entspannt durch die Bonner City bummeln wollen, sind sie bereits seit Langem ein Ärgernis: Radfahrer, die trotz Verbotes durch die Fußgängerzonen rasen.

„Die halten sich kein bisschen daran“, erregt sich eine Passantin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Ich wurde schon mehr als einmal fast umgefahren“, berichtet sie – und auch viele andere Befragte stören sich an den Verkehrsrowdys unter den Zweiradfahrern.

Der Stadt Bonn ist das Problem ebenfalls bekannt, wie die Pressestelle auf Nachfrage des GA erklärt. „Leider ist es laut Rückmeldung unseres Stadtordnungsdienstes so, dass es sehr viele rücksichtslose Radfahrerinnen und Radfahrer gibt“, so Isabel Klotz vom Presseamt. Diese seien „viel zu schnell“ unterwegs und gefährdeten durch diese Fahrweise Passanten. Bei den Kontrollen zeigten sie sich dann häufig uneinsichtig und seien sich nicht darüber im Klaren, dass sie Fußgänger durch ihr Fahrverhalten gefährdeten.

Bei Einsicht gibt es nur einemündliche Verwarnung

Axel Mörer-Funk vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) widerspricht dieser Darstellung jedoch. „Jeden Tag sind geschätzt circa 100 000 Radfahrer in Bonn unterwegs. Wenn davon vielleicht 20 durch die Fußgängerzonen fahren, finde ich das nicht dramatisch“, sagt er. Es handele sich dementsprechend um ein „aufgebauschtes Problem“. Die meisten Radfahrer, so wie auch die meisten Fußgänger, nähmen gegenseitig Rücksicht –„ein paar Rüpler“ werde es aber immer geben, meint Mörer-Funk. „Genauso wie immer ein paar Fußgänger über die rote Ampel gehen.“

Zwar könne er Fußgänger verstehen, die sich durch Radfahrer belästigt fühlten. Das liege womöglich aber auch an Unwissenheit. In Teilen der Fußgängerzone ist das Radfahren nämlich rund um die Uhr erlaubt. Dies betrifft den Bereich zwischen Hauptbahnhof und Münsterplatz sowie den Bereich rund um Friedensplatz und Sterntor. Vom Münsterplatz aus in Richtung Markt und Bertha-von-Suttner-Platz sieht die Regelung dagegen vor, dass Radler von 9 bis 21 Uhr absteigen und schieben müssen. Laut Stadt gelte das Problem mit rücksichtslosen Fahrern jedoch sowohl „in verbotenen Zonen, aber auch in den freigegebenen Zonen“.

Mangelnde Einsicht führt zu Bußgeld

Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht ein Bußgeld, das sich in seiner Höhe danach richtet, ob ein Vorsatz erkennbar ist und ob andere durch das Fahrverhalten gefährdet werden. „Zunächst verwarnt der Stadtordnungsdienst Radfahrer, die verbotswidrig in der Fußgängerzone fahren, mündlich. Bei Einsicht belassen sie es dabei. Doch wenn die komplett fehlt und auch noch aggressive Reaktionen kommen, dann erheben die Kolleginnen und Kollegen auch mal ein Verwarngeld“, erklärt Klotz. Der Bußgeldkatalog sieht einen Mindestbetrag von 15 Euro vor, liegt eine „Behinderung“ vor, erhöht sich dies auf 20 Euro. Bei einer „Gefährdung“ anderer beträgt das Bußgeld 25 Euro.

Kontrolliert wird laut Polizei „durch Fuß- und Radstreifen im Rahmen der Streife sowie durch konzertierte Aktionen der Einsatzhundertschaft“. Eine Statistik über die Häufigkeit der Kontrollen werde nicht geführt. Der Verein City-Marketing fordert: „Das Fahrradfahren in den nicht dafür ausgewiesenen Zonen muss stärker kontrolliert werden“, so Geschäftsführerin Maike Reinhardt.

Zwar sei es wichtig, dass es eine Verbindung von Südstadt zur Altstadt mit ausgewiesenen Fahrradwegen gebe. „Jedoch ist uns Rücksichtnahme der Fahrräder gegenüber den Fußgängern extrem wichtig“. Zudem müsse sich auch das Parkverhalten ändern –„direkt vor den Schaufenstern ist es nicht ideal“, so Reinhardt.

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