Junge Radfahrerin überrollt Lastwagenfahrer nach tödlichem Unfall in Bonn zu Geldstrafe verurteilt

Bonn · Eine junge Fahrradfahrerin ist im vergangenen Sommer an der Bornheimer Straße in Bonn unter die Räder eines abbiegenden Lastwagens geraten. Jetzt wurde der Fahrer des Lkw zu einer Geldstrafe verurteilt.

 Das weiße Fahrrad am Heinrich-Böll-Ring erinnert an den tödlichen Unfall.

Das weiße Fahrrad am Heinrich-Böll-Ring erinnert an den tödlichen Unfall.

Foto: Benjamin Westhoff

Die junge Radfahrerin in der rosafarbenen Jacke, die am Morgen des 3. Juni vergangenen Jahres auf der Bornheimer Straße unterwegs war, war offenbar gleich mehreren Autofahrern aufgefallen. Ein 64-jähriger Lastwagenfahrer, der an der roten Ampel darauf wartete, rechts in den Heinrich-Böll-Ring abzubiegen, bemerkte die 25-jährige chinesische Studentin jedoch nicht. Als der Trucker grünes Licht bekam, fuhr er an und erfasste die Studentin. Nur wenige Minuten später war die junge Frau nicht mehr am Leben. Am Donnerstag ist der Berufskraftfahrer nun von einer Bonner Amtsrichterin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden.

„Er ist sicherlich ein sehr guter Lkw-Fahrer gewesen“, sagte die Richterin in ihrer kurzen Urteilsbegründung. Auffallend sei insbesondere seine „weiße Weste“: Der Mann, der seit mehr als 35 Jahren Berufskraftfahrer ist, hatte nicht einen einzigen Eintrag im Flensburger Verkehrssünderregister. Umso tragischer sei es, dass ein kurzes Augenblicksversagen zu dem schlimmsten vorstellbaren Ergebnis geführt habe. Denn der Lastwagenfahrer aus Alfter war auch fast anderthalb Jahre nach dem schrecklichen Unfall noch sichtlich niedergeschlagen. Er habe die junge Frau damals einfach nicht gesehen, hatte er den Tränen nah am Morgen dem Gericht gesagt. Offenbar war die Radlerin auf dem rot markierten Weg rechts an seinem 26-Tonner vorbeigefahren, um geradeaus weiter auf der Bornheimer Straße zu fahren. Beim Abbiegen hatte der Lastwagen sie offenbar mit der rechten Seite touchiert, die Frau fiel zu Boden und wurde dann von den hinteren linken Zwillingsreifen des Lasters überrollt. Wenig später erlag sie ihren schweren Verletzungen in der Bonner Uniklinik.

Zeugen mussten das Unglück mit ansehen

Drei Zeugen, die den Unfall aus ihren eigenen Wagen mitansehen mussten, schilderten ihre Beobachtungen vor Gericht und der 47-jährige Fahrer, der an dritter Stelle hinter dem Lastwagen auf die Grünphase wartete, bekam Herzklopfen, als er sah, wie die Frau den Lkw passierte. Auch ein 83-jähriger Rentner, der mit seinem Auto direkt hinter dem Lastwagen stand, beschrieb sehr eindringlich das „ungute Gefühl", das er gehabt habe, als die Frau neben dem Lkw aus seiner Sicht verschwand. Er habe die junge Frau schon gesehen, als er kurz zuvor aus der Ausfahrt eines Fitnesscenters links in die Bornheimer Straße abgebogen sei. Schnell sei sie allerdings nicht unterwegs gewesen: „Sie hat’s nicht eilig gehabt“, erinnerte er sich.

Ein Gutachter hatte sehr detailliert die Fakten zusammengetragen: So demonstrierte er eine Folie mit der nachgestellten Sicht aus der Fahrerkabine. Dort konnte man zwar rechts knapp oberhalb des Armaturenbretts den Kopf eines Radfahrers entdecken. Man musste allerdings schon sehr genau hinsehen, um den Polizisten, der sich für die Nachstellung zur Verfügung gestellt hatte, zu bemerken. In den vier Spiegeln des Fahrzeugs konnte man allenfalls schemenhaft das Vorderrad am äußersten unteren Rand vermuten. So kamen auch die Staatsanwältin und die Vertreterin der Nebenklage zu dem Ergebnis, dass das Verschulden des Fahrers gering war. Er habe allerdings als erfahrener Berufskraftfahrer auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Verurteilte hat seit dem Unfall keinen Lastwagen mehr gefahren und will dies auch in Zukunft nicht mehr tun. Seinen Führerschein darf er trotzdem behalten. Weil der Angeklagte dem Urteil sofort zustimmte, ist es bereits rechtskräftig.