Anklage wegen räuberischer Erpressung Räuber mit der Horrormaske kommt vor Gericht

Bonn · Der 26-Jähriger marschierte mit einer Axt ins Beueler Bahnhöfchen. Jetzt ist er wegen schwerer räuberischer Erpressung angeklagt.

Es war der Horror wie im Kinofilm, als in der Nacht zum 7. Juli die Killerfigur aus dem amerikanischen Gruselfilm „Scream – Der Schrei“ in der Gaststätte „Bahnhöfchen“ am Beueler Rheinufer eintrat. In seinen hoch erhobenen Händen hielt der Fremde mit der weißen Maske des Todes eine Axt und steuerte auf die junge Kellnerin zu. Der 23-Jährigen stockte der Atem, als die unheimliche Gestalt mit den schwarzen Augenhöhlen und zum Schrei aufgerissenem Mund sie mit dem einen Arm ergriff, sie in den Schwitzkasten nahm und ihr zugleich das Beil an den Hals hielt, sie in den Kassenbereich zerrte und sagte: „Ich habe HIV. Gib mir die Kasse!“ Ihr Schrei rief die Kollegin auf den Plan.

Wegen schwerer, räuberischer Erpressung hat die Bonner Staatsanwaltschaft den Räuber mit der Horrormaske jetzt angeklagt. Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Montag mitteilte, endete der Überfall des 36-Jährigen noch glimpflich. Denn die zweite Kellnerin, die sich gerade in den Toilettenräumen aufgehalten hatte, hörte das Geschrei in der Gaststube und eilte zu Hilfe. In diesem Moment soll der Maskenmann laut Anklage von seiner Geisel abgelassen haben und mit der Axt auf die Kollegin zugestürmt sein. Die 21-Jährige soll dem Maskierten sofort das Kellner-Portemonnaie mit 1200 Euro gereicht haben. Der 36-Jährige entriss es ihr, ohne zu zögern, so die Anklage, sprang aus dem Fenster der Kneipe und flüchtete mit einem Fahrrad.

Gäste verfolgten und stelltenden flüchtenden Räuber

Nicht gerechnet hatte die Horrorgestalt mit zwei Gästen des Bahnhöfchens, die die gespenstische Szene hautnah miterlebt hatten, und dem Flüchtenden hinterherrannten. Aus Angst vor seinen Verfolgern soll der 36-Jährige panisch vom Fahrrad gesprungen sein, auch soll er Axt, Portemonnaie und Horrormaske weggeworfen haben und zu Fuß weitergerannt sein. Aber die beiden Verfolger holten ihn ein und hielten ihn bis zum Eintreffen der alarmierten Polizisten fest. Seit seiner Festnahme sitzt der 36-Jährige in Untersuchungshaft. Das Geld war noch unangetastet in der Kellnerbörse.

Der Angeklagte soll aus der Obdachlosenszene stammen und seit Jahren Drogen konsumiert haben. Der vielfach vorbestrafte Junkie stand unter Bewährung: Nur drei Monate vor dem Raubüberfall in Beuel war er wegen Diebstahls rechtskräftig zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Bei einer Verurteilung durch das Bonner Landgericht muss er jetzt mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen.

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