Überfall im Drogenmilieu Räuberpaar zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Bonn · Eine Frau und ein Mann überfallen einen Mehlemer in dessen Wohnung. Die Strafe für den Täter fällt härter aus als für seine Komplizin.

 Am Bonner Landgericht wurde der Wohnungsüberfall aus dem Drogenmilieu verhandelt.

Am Bonner Landgericht wurde der Wohnungsüberfall aus dem Drogenmilieu verhandelt.

Foto: Benjamin Westhoff

Im Fall eines Wohnungsüberfalls in Mehlem ist rund ein halbes Jahr nach Prozessbeginn ein Urteil gesprochen worden: Wegen besonders schweren Raubes müssen ein 38-jähriger Mann und seine 42-jährige Mittäterin für sechs beziehungsweise drei Jahre und zehn Monate in Haft. Im Fall der Frau sah das Gericht einen minderschweren Fall, obwohl die Idee zur Straftat von ihr stammte. Die Richter der dritten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht unter dem Vorsitz von Michael Mühlfeld hielten der drogenabhängigen Angeklagten aber zugute, dass sie mit ihrem Geständnis die Aufklärung erleichtert hatte und ihr Partner der Haupttäter war. Auch sei das Opfer durch die Tat nicht besonders traumatisiert gewesen.

Und das, obwohl der 48-jährige Mehlemer wohl einen gehörigen Schreck bekommen haben dürfte, als gegen 19 Uhr am 17. Dezember 2019 zwei ungebetene Besucher in seine Wohnung stürmten: Einer von ihnen trug eine sogenannte Sido-Maske in Form eines silbernen Totenschädels ohne Unterkiefer. Es handelte sich um den nun Verurteilten und mit ihm drang – allerdings unmaskiert – die 42-jährige Mittäterin in die Wohnung ein.

Pfefferspray, Schlagstock, Schüsse

Geöffnet hatte den beiden allerdings nicht das spätere Opfer selber, sondern einer von insgesamt drei Gästen des Wohnungsinhabers. Die beiden weiteren, ungebetenen Gäste hatten es auf das Bargeld des Wohnungsinhabers abgesehen. Der Mann verkaufte nämlich Drogen aus seiner Wohnung heraus.

Ohne weitere Vorwarnungen sprühte die Frau dem 48-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht und nötigte ihn barsch zur Herausgabe von Bargeld. Weil der sich aber unter anderem mit einem Teleskopschlagstock heftig zur Wehr setzte, zückte der Maskierte eine Schreckschusswaffe und drückt dreimal ab. Die ersten beiden Male löste die Waffe allerdings nicht aus. Alle weiteren Gäste hatten beim Anblick der Waffe schnell das Weite gesucht. Weil es selber „kein unbeschriebenes Blatt sei“ hatte sich das Opfer erst mit zweitägiger Verspätung an die Polizei gewandt.

Täterin erst kurz zuvor aus Haft entlassen

Für die Frau habe die Tat den „Höhepunkt ihrer kriminellen Karriere dargestellt, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Zuvor war sie zwar häufig straffällig geworden, aber nur in Bereich der Kleinkriminalität. Trotz der extremen Rückfallgeschwindigkeit – die 42-Jährige war erst zwei Wochen vor der Tat aus der Haft entlassen worden – kam die Frau mit einer relativ milden Strafe davon. Dass ihr Mittäter die Schreckschusswaffe eingesetzt hatte, sei ihr nicht zuzurechnen, außerdem war sie an jenem Abend wieder einmal akut berauscht.

Auch der 38-Jährige ist erheblich vorbestraft. Er hatte sich dank eines fehlenden Geständnisses allerdings jeder Chance beraubt, dass seine Beteiligung ebenfalls als minderschwer eingestuft werden könnte. Im Gegenteil. Er habe vielmehr versucht, sich als Mitläufer zu tarnen und seine Verantwortung wegzuschieben, so Mühlfeld. Bei der Tat habe er aber eine Schusswaffe eingesetzt.Und dass es sich bei dem Überfall nicht um den typischen Raub gehandelt habe, sei dem Gesetzgeber egal. Außer der Haft ordnete das Gericht für ihn auch eine Entziehungsmaßnahme an.

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