Fall Friedhelm Naujoks Ratsfraktionen kritisieren Staatsanwalt wegen Einstellung von Ermittlungen

BONN · Die Gründe der Staatsanwaltschaft Bonn, die Ermittlungen gegen den ehemaligen städtischen Gebäudemanager Friedhelm Naujoks in zwei Fällen einzustellen, sorgen im Rathaus für Unverständnis.

Bei den Verfahren ging es zum einen um einen möglichen Verstoß Naujoks' gegen die Trinkwasserverordnung nach Einbau von nicht zugelassenen Legionellenanlagen in Schulen und zum anderen um Baugefährdung bei einer Schulauladecke (der GA berichtete.) Städtische Schulen seien kein öffentlicher Raum und damit die Nutzer der Gebäude kein Personenkreis, der unter den öffentlichen Schutzschirm fällt, hatte Oberstaatsanwalt Peter van der Linden am Donnerstag erklärt.

"Diese Bewertung der Staatsanwaltschaft wirkt realitätsfremd und konstruiert", sagte Schulausschussvorsitzende Dorothee Paß-Weingartz (Grüne). Auch CDU-Fraktionschef Klaus-Peter Gilles versteht die Welt nicht mehr: Naujoks habe gegen die Trinkwasserverordnung verstoßen und damit die Gefährdung von Kindern in Kauf genommen, obwohl er als Fachmann wusste, dass durch diese Anlagen sogar Stoffe ins Wasser gelangten, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein, so Gilles.

"Uns ist bekannt, dass inzwischen auch Eltern gegen die Einstellung Einspruch einlegen wollen. Das unterstützen wir ausdrücklich", sagten Gilles und Paß-Weingartz. Sie fordern die Verwaltung auf, umgehend zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie als Schulträger hat, Einspruch anzumelden.

"Das ist doch ein absurdes Szenario", sagte Ratsherr Johannes Schott vom Bürger Bund Bonn zur Erklärung des Staatsanwaltes. Wer eine öffentliche Trinkwasseranlage so verändere, dass deren Nutzer einer möglichen Gefährdung ausgesetzt sein könnten, sollte mit Konsequenzen zu rechnen haben, fordert Schott.

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