Prozess vor dem Landgericht Regen zerstört Luxusküche

Bonn · An ihrer 60.000 Euro teuren Luxusküche konnten sich die Besitzer nur kurz erfreuen: Wasser drang nach Starkregen über das Flachdach eines Erweiterungsbaus in Plittersdorf in die Küche ein und zerstörte sie komplett. Ein Fall für das Landgericht.

 Um einen Schaden in einer Luxusküche kümmert sich das Landgericht.

Um einen Schaden in einer Luxusküche kümmert sich das Landgericht.

Foto: dpa

Unter anderem mussten in der Küche Wandschränke, die Küchenzeile, eine Kücheninsel, Fliesen und der Dielenboden demontiert werden.

In einem Zivilprozess vor dem Landgericht wird es demnächst um die Frage gehen, ob eine Dachdeckerfirma, die das Flachdach des Anbaus in der Simrockallee erneuert hatte, für den Schaden haften muss. Gerichtssprecher Bastian Sczech bestätigte auf Anfrage, dass die Gebäude- und Hausratversicherung des Eigentümers die Firma von der Grafschaft auf Zahlung von 175 635 Euro Schadensersatz verklagt hat.

Anfang Juni 2011 war ein Unwetter mit Starkregen und Hagelkörnern über Bonn aufgezogen. Etwa ein halbes Jahr zuvor hatte die Firma das Flachdach des Anbaus an der ehemaligen griechischen Residenz erneuert.

Dabei wurde anscheinend auf Wunsch des Eigentümers eine sogenannte Attika am Rande des Flachdachs errichtet. Dieser 35 Zentimeter hohe Aufsatz sollte die Sicht auf das Flachdach und ein Abluftrohr, das aus der Küchendecke ragte, verdecken.

Die Konstruktion wurde allerdings bei dem Unwetter zum Sammelbecken. Regenwasser, das zudem noch von einer Hälfte des Haupthauses auf das Flachdach floss, sammelte sich dort und stieg immer weiter an. Schließlich schwappte das Wasser durch das Abluftrohr in die Küche.

Die Versicherung wirft dem Dachdecker nun vor, dass der Durchmesser des eingebauten Ablaufs, der einen Durchmesser von 7,6 Zentimeter hatte, nicht ausreichend war.

Bei der vorhandenen Dachfläche hätte die Durchlaufleistung nach Meinung der Klägerin bei 4,42 Litern pro Sekunde liegen müssen. Tatsächlich hätten bei der gewählten Abflussart nur 1,8 Liter pro Sekunde abfließen können.

Zudem seien die in die Attika eingebauten Notüberlaufrohre zu hoch angebracht worden. In den Augen der Versicherung war es nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass das Dach ob des Gewichts des Wassers nicht einstürzte.

An den Hausbesitzer überwies die Versicherung gut 160 000 Euro. Eingeklagt werden zudem die Kosten für mehrere eingeholte Gutachten.

Die beklagte Firma von der Grafschaft ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und spricht von „sach- und fachgerechten Dacharbeiten“. Die gewählten Dimensionen seien vollkommen in Ordnung gewesen. Stattdessen geht die Beklagte davon aus, dass das Hauptabflussrohr möglicherweise durch Blätter und Zweige verstopft war. Die Erfolgsaussichten für den Dachdecker scheinen indes eher gering zu sein.

Die zuständige Zivilkammer hat inzwischen einen Sachverständigen auf den Fall angesetzt. Das vorläufige Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Abfluss nicht groß genug war.

Aktenzeichen: 18 O 7/14

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