Urteil vor Gericht Angeklagte überfallen mehrere Supermärkte

Bonn · Ein Duo muss wegen schweren Raubs hinter Gitter. Auf das Konto der Täter gehen sechs Überfälle auf Märkte in der Region in einem Jahr. Er sei kein Intensiv- sondern ein Intensivsttäter, machte der Richter einem Täter deutlich.

 Symbolbild

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Foto: obs/Copyright: pixabay.com

„Wir wollen Sie nicht hinrichten, sondern aufrichten“ sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen mit Blick auf den noch fast kindlich wirkenden jungen Mann. Dennoch sei aufgrund der Schwere der Tat eine Bewährungsstrafe nicht mehr infrage gekommen. Zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilte die zweite große Strafkammer am Bonner Landgericht den heute 18-jährigen Kriminellen. Sein Kompagnon muss sogar für neun Jahre hinter Gitter. Er wurde zusätzlich der vorsätzlichen Körperverletzung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig befunden.

Gemeinsam verübte das Duo im Jahr 2018 insgesamt sechs Überfälle auf Supermärkte in Sankt Augustin, Bonn, Hennef und Troisdorf, den Markt in Sankt Augustin überfielen sie sogar gleich zweimal. Obwohl es immer der Jüngere war, der mit einer Sturmhaube über dem Kopf und einer ungeladenen Schreckschusspistole in den Händen in die Märkte stürmte, stufte die Kammer die Tatbeteiligung des Älteren als deutlich gravierender ein: Sowohl die Idee zu den Überfällen als auch das gesamte Equipment stamme von dem Komplizen, war sich das Gericht sicher.

Da spiele es auch keine Rolle, dass er während der eigentlichen Tat hinter dem Steuer des Fluchtwagens gewartet habe. Den hätte er ohnehin mangels Führerschein gar nicht fahren dürfen; eine Tatsache, die ihm zusätzlich zu der Haftstrafe ein Fahrverbot einbrachte. Gestanden haben ihre Taten letztlich beide Verurteilten: Der junge Mann allerdings sofort und ohne Wenn und Aber. Sein älterer Mittäter hatte ihm im Gegensatz dazu vor dem Prozess noch mit Gewalt von einem Geständnis „abgeraten“: Die Folge: ein Jochbeinbruch und eine Kieferfraktur, die den 18-Jährigen für drei Tage ins Krankenhaus und den Schläger in sofortige Haft gebracht hatten.

Schwere Kindheit wirkt diesmal  nicht strafmildernd

Er sei kein Intensiv- sondern ein Intensivsttäter, machte der Vorsitzende Richter dem 28-Jährigen deutlich. Seine schwere Kindheit habe als Entschuldigung jedenfalls ausgedient: „Sie haben nichts dazugelernt“, sagte er. Elf seiner 28 Lebensjahre habe er bereits hinter Gittern verbracht. Sollte er sich nach Verbüßen der aktuellen Strafe erneut etwas zu Schulden kommen lassen, müsse er auch mit einer Sicherungsverwahrung rechnen.

Eine kriminelle Karriere, die dem jüngeren Verurteilten erspart bleiben könnte: Der drückt inzwischen wieder regelmäßig die Schulbank und hat wegen seiner guten Leistungen eine Lehrstelle als Gastronomie-Fachmann in Aussicht. Eine Perspektive, die er durch einen möglichen offenen Vollzug nicht komplett aus den Augen verlieren müsse, wie Schmitz-Justen betonte: „Die Haft muss jetzt kein Weltuntergang für Sie sein“, ließ er den Verurteilten wissen.

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