Gericht verurteilt sturen Fahrer Renitenter Autofahrer fährt Polizistin an

BONN · Sein uneinsichtiges und renitentes Verhalten bei einem Großeinsatz der Feuerwehr am 11. Juni in Kessenich kommt einen 52-jährigen Autofahrer teuer zu stehen: Weil er sich an der Absperrung mit Polizisten nicht nur verbal anlegte, sondern mit seinem Wagen sogar gegen eine Beamtin fuhr, muss der Physiker 2400 Euro Strafe zahlen.

Wirkliche Einsicht zeigte er gestern auch vor dem Bonner Amtsgericht nicht. Dicke Rauchwolken waren an jenem Abend über Kessenich zu sehen, und nicht nur Feuerwehr, sondern auch Polizisten hatten alle Hände voll zu tun wegen des Feuers in einem ehemaligen Kindergarten: Straßen mussten abgesperrt werden, um die Wege für die Rettungsfahrzeuge frei zu halten und die Bevölkerung aufzufordern, Türen und Fenster zu schließen. Und dann kam der Angeklagte und wollte unbedingt hinter eine Absperrung fahren, schildern eine 25-jährige Polizistin und ihr 54-jährige Kollege.

Die Beamtin erklärt im Zeugenstand, der Angeklagte habe partout nicht zurückfahren wollen, sondern habe ungehalten gesagt: "Plustern Sie sich nicht so auf. Mit Ihrem einen Stern haben Sie mir nichts zu sagen." Alle anderen Autofahrer hätten anstandslos gewendet, doch der 52-Jährige sei immer renitenter geworden. "So was habe ich noch nie erlebt", sagt sie.

Ihr 54-jähriger Kollege, der den Einsatz leitete, sei ihr zu Hilfe geeilt, doch auch dem habe sich der Angeklagte widersetzt. 15 Minuten lang hätten sie versucht, dem Mann den Grund für die Absperrung zu erklären, doch der sei völlig uneinsichtig gewesen. Immer näher sei der Angeklagte auf sie zugefahren, und als der Kollege ihn um die Papiere gebeten habe, sei es passiert: Der 52-Jährige sei langsam gegen ihr Schienbein gefahren, so dass sie sich auf der Motorhaube habe abstützen müssen. Nicht nur sie, auch ihr Kollege sei völlig fassungslos gewesen. Beide sind sicher: Das war kein Versehen.

Das aber hatte der Angeklagte zuvor durch seinen Anwalt erklären lassen und von einem Willkürakt gesprochen. Doch für die Richterin steht fest: Der Angeklagte hat eine versuchte Körperverletzung begangen, da er die Beamtin nicht versehentlich angefahren haben. Denn sowohl sie als auch ihr Kollege seien sicher: Bevor der Mann losfuhr, sah er der Polizistin in die Augen. "Hier hat jemanden der Zorn übermannt", sagte die Richterin. Sie verurteilte den Angeklagten zu 40 Tagessätzen á 60 Euro und hielt ihm zugute, dass er nicht vorbestraft ist und bei dem Vorfall nichts Schlimmes passiert ist.

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