Auseinandersetzung am Rheinufer Rennradrowdy fährt im Zorn Radlerin in Bonn absichtlich um

Bonn · Das Bonner Amtsgericht verurteilt einen 51-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und vorsätzlicher Körperverletzung zu 2800 Euro Geldstrafe.

 Das Bonner Amtsgericht verurteilte einen 51-Jährigen Radfahrer zu einer hohen Geldstrafe.

Das Bonner Amtsgericht verurteilte einen 51-Jährigen Radfahrer zu einer hohen Geldstrafe.

Foto: dpa

Es war ein schöner Sonntag am Bonner Rheinufer. Und wie immer an solchen Tagen begegnen sich auf engstem Raum die gemütlichen Radler und die engagierten Rennradfahrer, die sich für die Woche fit treten wollen. Kollisionen sind fast schon programmiert, und zu einem solchen Zusammenstoß wäre es am 11. September 2016 fast gekommen.

Da fuhr ein 51-jähriger Rennradler in Höhe Castell auf ein nebeneinander fahrendes Paar zu, das den Radweg komplett einnahm und so in seine Plauderei vertieft war, dass es das laute Brüllen des 51-Jährigen nicht hörte. In letzter Sekunde musste der Rennradler ausweichen und touchierte dabei mit einem Finger leicht das Fahrrad der Frau. Weiter war nichts passiert, und das Paar – zwei auf einer Obstplantage in Bornheim arbeitende Kollegen – radelte weiter. Aber der 51-Jährige geriet derart in Rage, die ihn nun teuer zu stehen kommt.

Denn das Bonner Amtsgericht verurteilte den Rennradfahrer wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie vorsätzlicher Körperverletzung jetzt zu 2800 Euro Geldstrafe.

Nach der Berührung hatte der 51-Jährige nämlich, davon war der Richter überzeugt, mit seinem Rad gewendet, war dem Paar hinterher geradelt und mit voller Absicht in das Hinterrad der Radlerin gefahren. Nachdem die 23-Jährige gestürzt war, schimpfte er mitleidlos: „Jetzt siehst du mal, wie das ist.“ Vor Gericht beteuerte der 51-Jährige, er habe sie nicht absichtlich zu Fall bringen wollen. Die Frau habe sich wohl erschrocken, als er sie zur Rede habe stellen wollen. Aber es gab viele Zeugen, unter anderem einen 59-jährigen Polizeibeamten, der mit seiner Frau in Richtung Kennedybrücke unterwegs gewesen war.

Der bestätigte den provozierten Unfall: Der Angeklagte habe so was gebrüllt wie: „Hast du noch alle Tassen im Schrank?“ Dann sei er „mit einer zügigen, fortlaufenden Bewegung in die Frau hineingefahren.“ Einen „Augenblicksausraster“ nannte Schöffenrichter Gerd Kathstede den Vorfall und zeigte für das aggressive Verhalten wenig Verständnis, nicht zuletzt weil „dem Rempler eine Nichtigkeit und Belanglosigkeit vorausgegangen war“. Der Angeklagte könne von Glück sagen, dass die 23-Jährige nur leicht verletzt worden sei. Außerdem sei der Angeklagte mit einem nicht verkehrssicheren Rad ohne Klingel unterwegs gewesen. Sonst hätte er besser auf sich aufmerksam machen können.

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