Prozess am Landgericht Rentner entblößt sich vor Kindern in Bonn

Bonn. · Bereits im September 2018 hat das Bonner Amtsgericht einen Rentner wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstraße von acht Monaten verurteilt. Nachdem der heute 71-Jährige in Berufung ging, soll seine Schuldfähigkeit geprüft werden.

 Paragraphen-Symbole hängen am Eingang des Landgerichts Bonn.

Paragraphen-Symbole hängen am Eingang des Landgerichts Bonn.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Eklig“ fand die Neunjährige das Verhalten des Rentners: Ein heute 71-Jähriger hatte sich vor vier Kindern entblößt, die am Abend des 31. Juli 2016 auf einem Bonner Schulhof spielten. Wegen sexuellen Missbrauchs hatte ihn das Bonner Amtsgericht daher am 10. September 2018 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dagegen war der Mann in Berufung gegangen, die vom Landgericht im April des folgenden Jahres verworfen wurde. Nun hat das Oberlandesgericht entschieden, dass das Urteil zwar an sich nicht zu beanstanden ist, dass aber die Frage einer möglichen „altersbedingten Enthemmung“ und der damit eventuell verbundenen verminderten Schuldfähigkeit nicht ausreichend erörtert worden sei. So musste sich am Mittwoch erneut das Landgericht mit dem Fall beschäftigen. Der Angeklagte hatte aber seine Hausaufgaben nicht gemacht. Um die vom OLG aufgeworfene Frage zu klären, hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen dem Rentner nämlich aufgegeben, sich vorab bei einem Gutachter vorzustellen. Das hatte der Mann, ohne Gründe zu nennen, unterlassen und so begann das Verfahren mit einem klaren Hinweis: Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten, so Schmitz-Justen. Und die seien nicht alle erfreulich. So komme zum Beispiel auch eine sechswöchige Unterbringung infrage, in deren Rahmen dann die offenen Fragen geklärt werden könnten.

An der Tat besteht laut Gericht kein Zweifel: An jenem Abend betrat der Angeklagte das Schulgelände und stellte sich zunächst rund 20 Meter von den spielenden Kindern entfernt neben eine unter einem Vordach aufgestellte Tischtennisplatte. Dort öffnete er seine Cargohose und begann mit sexuellen Handlungen an sich. Im weiteren Tatverlauf näherte er sich dann den Kindern bis auf etwa zehn Meter und soll – so steht es in dem erstinstanzlichen Urteil – „zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass sie ihn sehen konnten“.

Die drei Spielgefährten der Neunjährigen im Alter von sieben und fünf Jahren konnten das Geschehen überhaupt nicht einordnen und gemeinsam wandte sich die Kindergruppe wenig später an eine eintreffende Mutter, die mit ihren Inline-Skatern unterwegs gewesen war, während die Kinder auf dem Schulgelände spielten. Auf Rat einer befreundeten Polizistin, zeigte die Mutter die Tat an.

Am darauffolgenden Morgen entwickelte sich dann eine filmreife Verfolgungsjagd: Diesmal wurden die Kinder von zwei Müttern zu dem Schulhof begleitet und nach wenigen Minuten kam tatsächlich der Rentner mit seinem Rennrad vorbeigeradelt. Eine der Mütter verfolgte ihn zunächst mit einem Tretroller, informierte aber während der Fahrt per Handy ihren Mann, der sich nur wenige hundert Meter entfernt, gerade in einem Fahrradladen aufhielt. Kurz entschlossen löste er seine tretrollernde Frau mit seinem Fahrrad bei der Verfolgung ab und während er dem Rentner unauffällig folgte, konnte er beobachten, wie dieser immer wieder an Kinderspielplätzen anhielt und auffällige Bewegungen mit seiner Hand ausführte. An der letzten Station soll der Beobachtete dann klar erkennbar sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben – diesmal allerdings durch eine Hecke vor den Blicken der Kinder geschützt. Sein Verfolger hatte zuvor ständigen Telefonkontakt zur Polizei gehalten. Als die dann mit Martinshorn vor Ort eintraf, versuchte der Rentner zunächst noch davonzuradeln, wurde aber nach wenigen Metern gestellt und musste die Nacht in polizeilichem Gewahrsam verbringen. Zum Auftakt des neuen Verfahrens ließ der Mann sich weder zur Person noch zur Sache ein. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, hängt nun auch von der Kooperationsbereitschaft des Angeklagten ab. Er jedenfalls habe auch Zeit für ein längeres Verfahren, ließ der Richter den Rentner wissen.

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