Prozess am Bonner Amtsgericht Rentner stürzt im überschwemmten Supermarkt

BONN · Der Sturz eines 82-jährigen Kunden, der den überschwemmten Eingangsbereich eines Bonner Supermarkts barfuß durchqueren wollte, beschäftigt das Bonner Amtsgericht. Der Mann hat den Konzern auf 1500 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Weil er am 20. Juni 2013 im überschwemmten Eingangsbereich eines Bonner Supermarkts ausrutschte, hinfiel und sich das Handgelenk brach, hat ein 82-jährige Kunde den Konzern auf 1500 Euro Schmerzensgeld verklagt. Doch das Unternehmen lehnt jede Haftung für den Unfall ab. Das teilte die Sprecherin des Amtsgerichts, Birgit Niepmann, auf Anfrage mit.

Sturm, Hagel und Starkregen - das Extremwetter ist inzwischen auch in Bonn keine Seltenheit mehr. So regnete es auch am 20. Juni vor zwei Jahren innerhalb kürzester Zeit heftig. "Und durch den erheblichen Niederschlag floss das Wasser auch in den Kassenbereich des Supermarktes", berichtet Niepmann. Im dortigen Getränkeshop kauften der 82-jährige und seine Frau gerade ihre Vorräte ein. Als sie an der Kasse bezahlt hatten und die Überschwemmung sahen, beschloss der Senior, seine Schuhe auszuziehen und barfuß durch das Wasser zum Ausgang zu gehen. Er wollte zu seinem Auto, das auf dem Parkplatz vor dem Geschäft stand.

Doch bevor er den Ausgang erreichte, rutschte er aus und stürzte so unglücklich, dass sein Handgelenk brach. Wochenlang musste er eine Gipsschiene tragen, und wie es in seiner Klageschrift heißt, zog sich der Heilungsprozess aufgrund seines Alters über längere Zeit hin. Er habe, so trägt er dem Gericht vor, auch heute noch Schmerzen. Und das, so ist er sicher, wäre alles nicht passiert, wenn der Supermarkt nicht seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hätte. Weil ein Abfluss verstopft gewesen sei, habe das Wasser nicht abfließen können. Und als das Wasser dann im Laden stand, seien keine Sicherungsmaßnahmen getroffen worden.

Dem aber widerspricht der Konzern und erklärt in seinem Antrag auf Abweisung der Klage: Es seien sofort Schilder aufgestellt worden, mit denen auf die Rutschgefahr hingewiesen worden sei. Und Mitarbeiter hätten in dem überfluteten Bereich gestanden und die Kunden gewarnt. Gleichwohl versichert der 82-Jährige: Das alles sei erst nach seinem Sturz geschehen. Danach sei auch eine Durchsage gekommen mit einer Warnung. Und erst danach sei ein Hintereingang, der üblicherweise vom Personal benutzt werde, geöffnet worden, damit Kunden den Supermarkt trockenen Fußes und sicher verlassen konnten.

Der zuständige Zivilrichter muss den Fall demnächst verhandeln und klären, ob der Supermarkt tatsächlich haftbar gemacht werden kann.

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