Prozess vor dem Bonner Amtsgericht Rentnerin im Hospital bestohlen

Bonn · Dass in Krankenhäusern gestohlen wird, ist kein Einzelfall. Doch dass sogar Schließfächer in Patientenzimmern aufgebrochen werden, kommt wohl nicht alle Tage vor. Ein solcher Fall aber führte nun zu einem Prozess vor dem Bonner Amtsgericht.

 Eine Rentnerin hatte auf Schadensersatz gegen ein Krankenhaus geklagt.

Eine Rentnerin hatte auf Schadensersatz gegen ein Krankenhaus geklagt.

Foto: dpa

Eine 74-jährige Bonnerin hatte das Krankenhaus, in dem ihr genau das passiert war, auf Schadensersatz verklagt. Und scheiterte, wie Gerichtssprecherin Birgit Niepmann am Mittwoch mitteilte.

Am 17. März war die Rentnerin mit dem Rettungswagen als akuter Notfall in das Hospital eingeliefert worden. Eine Notärztin, die die 74-Jährige zuvor zu Hause untersucht hatte, war zu dem Ergebnis gekommen: Die Rentnerin hat akute lebensbedrohlich Herzprobleme und muss sofort stationär aufgenommen werden.

Die Ärztin war es dann auch, die den Rucksack der Patientin mitnahm und der Frau im Krankenhaus aushändigte. Und das Krankenhauspersonal schloss den Rucksack schließlich im Schrankschließfach des Einbettzimmers ein.

Hölzernes Schließfach aufgebrochen

Am nächsten Tag wurde die Patientin unter Vollnarkose untersucht, und als sie schließlich wieder bei Bewusstsein und die Krise überwunden war, stellte sie fest: Das hölzerne Schließfach in ihrem Schrank war aufgebrochen worden, ihr Rucksack mitsamt Portemonnaie und 120 Euro, mit ihren Ausweispapieren und sämtlichen Schlüssel verschwunden. Und für diesen Verlust machte sie das Krankenhaus verantwortlich.

Denn das, so erklärte die 74-Jährige vor der Zivilrichterin, habe seine Sorgfaltspflicht verletzt,weil es ihr Eigentum besser hätte sichern müssen. Entweder hätte das Zimmer abgeschlossen oder überwacht werden müssen. Auf jeden Fall aber reiche ein hölzernes Schließfach zur Sicherung nicht aus. Ihre Forderung: 2420 Euro, darunter allein 1384 Euro für eine neue Schließanlage für die Wohnungseigentumsanlage, in der sie lebte.

Doch die Zivilrichterin bewertete den Diebstahl völlig anders. Sie wies die Klage ab und befand: Das Krankenhaus muss nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit haften. Das aber ist hier nicht der Fall denn die Verantwortlichen des Hospitals haben der Gefahr des schnellen Diebstahls mit dem Schießfach Rechnung getragen. Und weitere Maßnahmen wie das Überwachen oder Verschließen von Patientenzimmern seien nicht praktikabel und auch nicht erforderlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort