Entwarnung an Bonner Messstellen Stickstoffdioxid an der Reuterstraße verflüchtigt sich

Bonn · An den drei Bonner Messstellen haben die Werte für Stickstoffdioxid im Jahresmittel für 2019 die zulässige Grenze eingehalten – sogar an der vielbefahrenen Reuterstraße. Und das zu der Zeit, als das Tempo-30-Limit dort noch nicht galt.

 Reuterstraße: Die Schadstoffwerte sind im Jahr 2019 besonders dort deutlich gesunken. Fahrverbote sind damit erst einmal abgewendet.

Reuterstraße: Die Schadstoffwerte sind im Jahr 2019 besonders dort deutlich gesunken. Fahrverbote sind damit erst einmal abgewendet.

Foto: Benjamin Westhoff

Ist das die endgültige Trendwende im Kampf gegen zu hohe Schadstoffwerte in Bonn? Die deutlich sinkenden Kurven zumindest legen den Verdacht nahe: Erstmals in den vergangenen Jahren wurde im Jahresmittel für das Jahr 2019 der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft an allen drei Bonner Messstellen eingehalten. Also auch an der Reuterstraße, der noch zu Beginn dieses Jahres diverse Sonderbehandlungen zuteil wurden.

Nachdem die Messstationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für die Bornheimer Straße und die Straße An der Josefshöhe bereits in den Vorjahren Entspannung meldeten, hat 2019 die Belastung an der Reuterstraße einen rasanten Sprung nach unten gemacht.

Bemerkenswert ist das insofern, als wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität dort erst in diesem Jahr begonnen wurden – und sich ihr mutmaßlicher Effekt folglich auf den Mittelwert für 2019 noch gar nicht auswirken konnte. Zur Erinnerung: Wie ein Damoklesschwert hatten über ein Jahr lang drohende Fahrverbote für bestimmte Autos über der Reuterstraße gehangen. Hintergrund waren Klagen des Vereins „Deutsche Umwelthilfe“ auf Einhaltung der Luftreinhaltepläne in zahlreichen deutschen Städten, so auch in Bonn.

 Die Grafik zeigt die Werte im Jahresmittel für 2019.

Die Grafik zeigt die Werte im Jahresmittel für 2019.

Foto: grafik

Während sich das Verfahren durch mehrere Instanzen zog, führte die Stadtverwaltung mit Beginn dieses Jahres auf einem längeren Abschnitt der Reuterstraße ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern ein. Kurze Zeit später einigten sich Land und Umwelthilfe auf einen Vergleich für Bonn, der unter anderem dieses Tempolimit festschrieb.

Auch musste Autofahrern aus Richtung Köln die rechtsrheinische Autobahn als Alternative empfohlen werden. Und auch eine so genannte Pförtnerampel für einen dosierten Zufluss am Übergang von der Autobahn zur Reuterstraße steht in dem Vergleich in Rede: nämlich für den Fall, dass die Messwerte für die Zeit zwischen Juni 2019 und Mai 2020 über dem Grenzwert liegen. Dafür aber sprechen derzeit weder die Zahlen für 2019, noch der ohnehin durch die Corona-Pandemie dezimierte Verkehr in diesem Frühjahr.

Angesichts der neuen Zahlen honoriert auch die Umwelthilfe die Bemühungen zur Verbesserung der Luftqualität in Bonn, die man nicht zuletzt der eigenen Klage zuschreibt. „Wir freuen uns für die Menschen in Bonn“, teilte der Verein auf Anfrage mit. Für obsolet hält die DUH indes weder ihre Klage noch den 2020 geschlossenen Vergleich: „Mit dem entsprechenden Willen hätte Bonn den Grenzwert schon deutlich früher einhalten können. Da dieser Wille nicht bestand, war unsere Klage offensichtlich notwendig“, so die Umwelthilfe.

Auch die Förderung Bonns mit 37 Millionen Euro als „Lead City“-Modellstadt schreibt die DUH sich und ihrer Klage auf die Fahnen. Der Vergleich diene dazu, dass die Bonner dauerhaft saubere Luft atmen können. Doch nicht nur die Umwelthilfe, auch die Stadt sieht sich in ihrem Weg bestärkt, wie Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Stadtbaurat Helmut Wiesner auf Anfrage mitteilten: „Wir werden jetzt nicht die Hände in den Schoß legen, weil der Grenzwert einmal ganz knapp eingehalten wurde“, so Sridharan. Um die Luftqualität dauerhaft zu verbessern und Diesel-Fahrverbote auszuschließen, müssten „die Anstrengungen aller Beteiligten für eine nachhaltige Mobilität dauerhaft fortgesetzt werden.“

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