Angriff in Bonn Richter schickt Mann nach Hammerattacke in Psychiatrie
Bonn · Ein 48-Jähriger ist am Montagnachmittag von der 4. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen worden. Der Täter leidet an einer paranoiden Psychose und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
Ein 48-Jähriger ist am Montagnachmittag von der 4. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen worden. Der ungelernte Hilfsarbeiter lauerte am 10. September vergangenen Jahres einem Nachbarn im Morgengrauen vor einem bis zum Vortag von beiden bewohnten Kessenicher Mehrfamilienhaus auf und verletzte sein Opfer lebensgefährlich mit einem Schlosserhammer. Der Täter leidet an einer paranoiden Psychose und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
„Er hat sicherlich viele, viele Jahre lang ein ganz normales Leben geführt“, begann der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff die Begründung der Kammerentscheidung. Der ungelernte Maurer und Fliesenleger sei Arbeiten gegangen und habe versucht sich in Deutschland eine Existenz aufzubauen. Das änderte sich offenbar irgendwann: Seit nunmehr rund zehn Jahren fühlt sich der Beschuldigte von jedem, den er näher kennenlernte, nach kurzer Zeit abgelehnt und weggestoßen. Die Verantwortung dafür gab er „dem System“. Das habe sich gegen ihn verschworen und so habe er in immer kürzerem Takt Wohnung und die Arbeitsstelle wechseln müssen. Das ging solange, bis er schließlich gar nicht mehr Tritt fassen konnte, Schulden machte und in der Folge auch seine Wohnung verlor.
Eine Konstellation, die sich als bitter für den Nebenkläger erwies, wie es Reinhoff ausdrückte: Der sei nämlich in der Realität natürlich kein Teil des „Systems“ gewesen, wurde aber dennoch zum Opfer. Aus Gründen, die sich wahrscheinlich nur dem Täter erschlossen, machte er seinen Nachbarn für seinen Wohnungsverlust verantwortlich und lauerte ihm am Tag nach der Zwangsräumung in den frühen Morgenstunden vor der Tiefgarageneinfahrt des Hauses auf. Unmotiviert schlug er den Mann mit einem mitgebrachten Hammer. Das Opfer wusste überhaupt nicht, wie ihm geschah, schließlich hatte es dem Angreifer nie etwas getan. Völlig überrascht, so skizzierte Reinhoff noch einmal den Tathergang, habe das Opfer mit dem Fahrrad zwischen den Beinen versucht, den Schlägen des Angreifers auszuweichen. Erst als das Rad am Boden lag, konnte der Angegriffene den Hammer greifen und dem Täter entwinden. Er zog das Werkzeug an sich und legte sich in der Auffahrt auf den Bauch. Und in dieser Position, den Beschuldigten auf dem Rücken, fand die von aufmerksamen Nachbarn sofort herbeigerufene Polizei dann auch die beiden Männer vor.
Er habe es einfach tun müssen, hatte der Beschuldigte zu Beginn des Verfahrens ausgesagt. Er habe sein Opfer mit dem Angriff allerdings nicht töten wollen. Im Grundsatz hatte er aber alle Vorwürfe eingeräumt. Zur Begründung hatte er nur ausgesagt, dass er mit der Tat die Aufmerksamkeit von Polizei und Justiz erwecken wollte. Damit habe er erreichen wollen, dass man seinem Kampf gegen das “System“ endlich die gebührende Aufmerksamkeit schenke.