Kurfürstenbad Bonn Richter springen Bürgerinitiative in Bäder-Streit bei

Bonn · Das Gerangel ums Kurfürstenbad in Bad Godesberg ist nicht ausgestanden. Denn ein städtischer Anwalt wollte nach dem Sieg vor Gericht den Streitwert verdreifachen.

Der Streit um das geschlossene Kurfürstenbad hat ein Nachspiel: Nachdem Vertreter der Bürgerinitiative "Kurfürstenbad bleibt!" vergeblich versucht hatten, die Entscheidung gegen eine Rettung des Godesberger Bades (siehe Infobox) vor den Verwaltungsgerichten zu kippen, wollte der Anwalt der Stadt den Streitwert verdreifachen – was die Kläger finanziell höher belastet hätte. Doch das Verwaltungsgericht Köln schmetterte den Versuch ab.

Presseamt: Antrag war nicht abgestimmt

Die Kläger um den Godesberger Aktivisten Axel Bergfeld wollten den Bürgerentscheid von 2017 mit der Begründung für ungültig erklären lassen, dass Oberbürgermeister Ashok Sridharan übermäßig und einseitig Einfluss auf die Abstimmung genommen habe.

Das Stadtoberhaupt hatte sich unter anderem mit einer Plakatkampagne gegen die Rettung des Kurfürstenbades gestellt und einen Schwimmbadneubau in Dottendorf befürwortet. Das war rechtmäßig, entschieden sowohl das Kölner Verwaltungsgericht als auch die Berufungsinstanz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Die Kölner Richter setzten den Streitwert auf 5000 Euro fest, das OVG allerdings verdreifachte ihn.

Am 5. Juli forderte der städtische Anwalt das Verwaltungsgericht Köln auf, den Streitwert ebenfalls auf 15.000 Euro anzuheben. Das lehnte die 4. Kammer mit Beschluss vom 12. August ab. In ihrer Begründung verwiesen die Richter auf das Bundesverfassungsgericht: "Nach dessen Rechtsprechung folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip, dass der Streitwert nicht so unangemessen hoch festgesetzt werden darf, dass es dem Bürger praktisch unmöglich würde, das Gericht anzurufen", schrieb die Kammer.

"Es war nicht Intention der Stadt, die Kläger im Nachhinein mit höheren Kosten zu belasten", so Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. Der Anwalt habe eine Änderung des Streitwertes von Amts wegen anregen wollen. "Deshalb war das Schreiben nicht mit der Stadtverwaltung abgestimmt", so Hoffmann. Da das Verwaltungsgericht das Schreiben als Streitwertbeschwerde auslegt und abgewiesen hat, hätte diese dem OVG in zweiter Instanz vorgelegt werden können. Doch die Stadt ließ den Anwalt die Beschwerde am 28. August zurücknehmen.

Einen Tag zuvor hatte die Linksfraktion einen Dringlichkeitsantrag für den Rat eingereicht, die Beschwerde zu stoppen. Diese zeitliche Reihenfolge nimmt die Bürgerinitiative zum Anlass für herbe Kritik: "Das zeigt ebenso wie der Antrag selbst eine Geisteshaltung, die im Kern bereits den Anlass für das Hauptverfahren bildete", erklärten Axel Bergfeld, Lilli Schliebitz und Wolfram Kuster.

"Bürgerinnen und Bürgern wird nicht auf Augenhöhe begegnet, sondern OB, Stadt und ihre Anwälte versuchen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden materiellen, administrativen und juristischen Mitteln, Hürden und Hindernisse gegenüber kritischen Bonnern aufzubauen, die eine faire und gleichberechtigte stadtpolitische Debatte auf der Sachebene grundsätzlich unmöglich machen."

Michael Faber findet es trotzdem erfreulich, dass die Stadt die Beschwerde zurückgezogen hat. "Das Verwaltungsgericht hat zu Recht daran erinnert, dass der Rechtsweg für die Bürger nicht mit zu hohen Kostenrisiken verbunden sein darf", sagte der Fraktionsvorsitzende der Linken. "Das gilt bei Bürgerbeteiligung ganz besonders. Vor dem Hintergrund war es falsch, die Streitwertbeschwerde einzulegen."

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