Kartenverkauf für Robbie Williams „Das haben wir in Bonn noch nicht erlebt“
Bonn · Je kleiner das Angebot, desto höher die Nachfrage - und desto höher sind die Preise, die private Anbieter für ihre Tickets verlangen, sobald alle anderen vergriffen sind. So ist es auch bei den Karten für das Konzert von Robbie Williams in Bonn. Kann man überhaupt etwas dagegen tun?
Eigentlich hätte man damit rechnen können: Nach Minuten, wenn nicht Sekunden, war das einzige Deutschland-Konzert von Popstar Robbie Williams ausverkauft. Am 18. Mai kommenden Jahres wird der Brite im Bonner Hofgarten auftreten. Vermarktet wird das Spektakel von der Telekom, die ihren Kunden exklusive Vorverkaufsrechte einräumte: Ein großer Teil der insgesamt 25.000 Karten wurde ihnen bereits am Montag, drei Tage vor dem regulären Vorverkaufsstart, für zehn Euro günstiger angeboten. Diese „Prio-Tickets“ waren bereits nach wenigen Minuten vergriffen.
Genauso war es am Donnerstag, als das Restkontingent dann ab 55 Euro auch der Öffentlichkeit bei Portalen wie Eventim oder Bonnticket zugänglich gemacht wurde. Die Webseite von Bonnticket konnte mit der immensen Nachfrage kaum umgehen und ging in der heißen Phase sogar kurzzeitig vom Netz. „Das haben wir in Bonn noch nicht erlebt“, sagte Leiter Frank Ariza dem GA auf Nachfrage. Innerhalb einer Minute seien die Karten vergriffen gewesen, mehr Erkenntnisse würde eine intensivere Auswertung der Daten erfordern.
Doch bereits kurz darauf tummelten sich die Ticketangebote privater Anbieter bei Onlinebörsen wie Ebay, Viagogo oder dem Eventim Fansale - zum bis zu Zehnfachen des ursprünglichen Preises. Die Telekom zeigt sich recht machtlos im Kampf gegen die privaten Verkäufer, die die Situation ausnutzen und sich lediglich an Fans bereichern wollen.
Viele Menschen vermuten ebenfalls krumme Machenschaften, wie ein Leser dem GA schreibt. „Hier bereichern sich Leute an der Steuer vorbei - und das zahlen letztlich wir alle“, ärgert er sich über die Abstauber. Andererseits könnten es auch Tickets von Menschen sein, die zwar aus eigenem Interesse zugeschlagen, aber zu spät gemerkt haben, dass sie an dem Termin verhindert sind.
Das Unternehmen macht aber auch deutlich, dass es weder Veranstalter noch Ticketanbieter sei und ihm somit die Hände gebunden seien. „Natürlich wussten wir, dass wir mit so einem Weltstar einen Kracher gelandet haben“, so Sprecher Malte Reinhardt. Die Telekom hat für das Konzert einen siebenstelligen Betrag investiert und hält so ihr Versprechen, im Beethoven-Jahr einen Weltstar in die Stadt zu holen. Die hohe Nachfrage sei also zu erwarten gewesen.
Kunden konnten maximal vier Karten für das Konzert von Robbie Williams in Bonn kaufen
Für die sogenannten Prio-Tickets mussten sich die Kunden online legitimieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne man aber nicht nachhalten, welcher Kunde wie viele erworben hatte. Eine Personalisierung mit entsprechender Kontrolle sei bei Veranstaltungen dieser Dimension nicht praktikabel. Zudem liege das in der Entscheidungsgewalt des Veranstalters, in diesem Falle Ticketmaster Entertainment mit Sitz in Kalifornien. Weiterhin sei jeder Einkauf bereits auf vier Karten limitiert - diese Beschränkung könnte man höchstens zum Beispiel auf zwei Tickets reduzieren. „Wir kennen das Phänomen der Wucherpreise bei Fan-Verkäufen und verurteilen es.“ Das ist bei Robbie Williams allerdings keineswegs einzigartig, sondern ein branchenweites Problem.
Der private Weiterverkauf einer Konzertkarte ist grundsätzlich nicht verboten und könnte nicht strafrechtlich verfolgt werden, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingung eines Ticket-Portals das ausschließen würde. Das schreibt der Kölner Anwalt Niklas Haberkamm auf der Webseite seiner Kanzlei.
Selbst gegen den teils zehnfach höheren Preis der Karten hätte man nichts in der Hand. Eine Grenze sei nur der gesetzlich definierte Wucher, „bei welchem sich jemand unter Ausnutzung einer Zwangslage eine Gegenleistung sichern lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur eigenen Leistung steht.“ 2019 urteilte das Landesgericht Hannover, dass der Weiterverkauf von Veranstaltungstickets mit einem Aufpreis von mehr als 25 Prozent unter bestimmten Umständen wettbewerbswidrig sein kann. Dies sei der Fall, wenn eine Vermittlungsplattform sich nicht an die Bedingungen des ursprünglichen Verkäufers halte.
Plattform Viagogo wegen zu hohen Ticketpreisen verklagt
Im Zusammenhang mit viel zu hohen Ticketpreisen hat sich die Plattform Viagogo inzwischen einen Namen gemacht. Die bayerischen „Marktwächter“ von der Verbraucherzentrale haben sie 2018 sogar verklagt, da es sich zwar um eine Ticketbörse handelt, sie allerdings den Anschein erweckt, ein offizieller Anbieter mit eigenem Bestand zu sein. Tatsächlich verkaufen dort aber lediglich Privatpersonen, die zudem anonym bleiben. Die Verbraucherschützer sahen in nicht nachvollziehbaren Zusatzkosten einen Verstoß gegen die Preisklarheit und kritisierten die irreführende Garantie, die den offiziellen Charakter verstärke. In der Vergangenheit berichteten geprellte Kunden immer wieder davon, bei Viagogo gekaufte Karten nie erhalten zu haben.
Wer kein Ticket für das Konzert von Williams auf der Hofgartenwiese erstanden hat, kann das Konzert kostenfrei im Internet live verfolgen. Die Telekom wird den Auftritt über ihre Plattform streamen.