Beweislage zu dünn Rockerprozess um Schüsse am Belderberg geplatzt

Bonn · Bonner Schwurgericht hält Beweislage zu Schießerei am Belderberg für zu dünn. Das Verfahren gegen den Jüngeren wurde eingestellt.

Nach fünf Verhandlungstagen im Bonner Rockerprozess gegen die mutmaßlichen Schützen vom Belderberg – 35 und 31 Jahre alt – ist die Luft erst mal raus. Zeugen aus der Rockerszene schweigen oder verschweigen die Wahrheit aus „Ehrengründen“, ein privates Handyvideo, eines der wichtigsten Beweismittel, ist zu unscharf und bedarf dringend einer optischen Nachbesserung. Schließlich entschied das Bonner Schwurgericht, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich auf Anfrage bestätigte, das Verfahren zunächst einmal auszusetzen, unter anderem um, wie vom Verteidiger des älteren Angeklagten beantragt, die Auswertung des Videos durch das Bundeskriminalamt abzuwarten. Denn wer wirklich geschossen hat, ist auf dem Film nicht eindeutig zu erkennen.

Den beiden Brüdern, Mitgliedern des Rockerclubs United Tribunes, wird von der Anklage vorgeworfen, vor drei Jahren, am 27. März 2015, auf den damaligen Präsidenten des Boxclubs Fist Fighter, Konstantin S., genannt Costa, geschossen zu haben. Vor der Bar Take Two an der Ecke Belderberg/Rathausgasse waren abends gegen 20.30 Uhr zwei Schüsse aus einer Pistole Kaliber 7,65 Browning abgegeben worden. Costa konnte sich mit einem Bistrotisch schützen, der 39-Jährige erlitt einen Streifschuss am Unterschenkel. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung kamen die beiden Brüder schließlich auf die Anklagebank.

Aber die Beweislage ist dünn: Der Jüngere der beiden Brüder war an dem Abend zwar vor Ort, war wohl auch im Besitz einer Waffe, aber keiner hat gesehen, dass er geschossen hat. Nicht einmal Costa, das Opfer, hatte das zu Protokoll gegeben. Entsprechend haben die Bonner Richter unter Vorsitz von Josef Janßen das Verfahren gegen den 31-Jährigen jetzt eingestellt.

Nicht zuletzt, weil erst kürzlich eine Verurteilung des Landgerichts Aachen zu drei Jahren und sieben Monaten Haft rechtskräftig geworden ist und er ohnehin in Haft geht. Alles, was dem 31-Jährigen in Bonn bislang vorzuwerfen ist, sei vielleicht ein Verstoß gegen das Waffengesetz, so die Kammer. Und das stehe in keinem Verhältnis, um den Prozess gegen ihn weiterzuführen.

Solange das Verfahren ruht, soll zudem durch das Oberlandesgericht Köln geklärt werden, ob ein ehemaliger Fist Fighter, der bei der Schussabgabe direkt neben Costa gestanden hatte, aussagen muss. Der 52-jährige Zeuge hatte sich bislang strikt geweigert, trotz Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft. Er bringe sich in Gefahr, selbst verfolgt zu werden, hatte er dem Gericht erklärt.

Wann der Rockerprozess gegen den verbleibenden Bruder neu aufgelegt wird, ist noch offen. Vielleicht im November, so die ungenaue Prognose eines Verfahrensbeteiligten.

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