Außengastronomie "Rudelgucken" zur WM in Bonn erlaubt

Bonn · Zur Fußball-Weltmeisterschaft in Russland vom 14. Juni bis 15. Juli soll es in Bonn die Möglichkeit für "öffentliches Rudelgucken" geben. Für Außengastronomie wurde jetzt eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Normalerweise gilt für die Außengastronomie generell ein Beschallungsverbot. Im Gegensatz dazu dürfen aber alle WM-Spiele bis 23 Uhr unter freiem Himmel übertragen werden, da Kommunen interessierten Gastronomen eine Ausnahmegenehmigung erteilen können. Darauf weist die Stadt Bonn hin. Grundlagen sind eine Verordnung des Bundeskabinetts und ein Erlass des Landes, der diese Ausnahmen ermöglicht. Davon macht die Stadt Gebrauch.

Die Verwaltung ist nach eigenen Angaben frühzeitig auf rund 70 Gastronomiebetriebe, die in den Vorjahren EM- und WM-Spiele übertragen haben, zugegangen. Etwa die Hälfte der angeschriebenen Gastronomen hat Interesse bekundet und bereits einen Antrag zur Übertragung der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft gestellt. Zudem ist bei traditionellen Veranstaltungen während der WM geplant, den Besuchern „Rudelgucken“ zu bieten.

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