WCCB Schadensersatz - Vorerst keine Klage der Stadt gegen Man-Ki Kim

BONN · Die Stadt Bonn wird jetzt doch nicht vor Ablauf des Jahres den einstigen Investor des World Conference Centers Bonn (WCCB), Man-Ki Kim, auf Schadensersatz verklagen.

Eine Dringlichkeitsentscheidung, die am Donnerstag unterschrieben werden sollte, zog sie am Nachmittag zurück. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Im Januar wird sich der Stadtrat erneut mit der Frage der Klageerhebung befassen müssen.

Hintergrund: Am Jahresende wären alle möglichen Ansprüche der Stadt Bonn gegen den im vorigen Jahr wegen Betrugs verurteilten und inhaftierten Kim verjährt gewesen. Der Südkoreaner hatte zwar 2010 eine Verjährungsverzichts-Erklärung hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche abgegeben, doch diese lief nur bis Ende 2013.

Donnerstag überraschte die Verwaltung die Ratsfraktionen mit der Nachricht, Kim habe diese Verzichtserklärung nochmals um ein Jahr verlängert. Danach hatte es bisher nicht ausgesehen. Erst in der letzten Ratssitzung hatte die Verwaltung die Kommunalpolitiker über diesen Sachverhalt informiert und die Dringlichkeitsentscheidung angekündigt.

Das hatte für Verärgerung unter vielen Stadtverordneten gesorgt, die sich regelrecht überrollt fühlten. Immerhin ist die Schadensersatzklage für die Stadt Bonn mit einem hohen Prozessrisiko verbunden. Das kann je nach Höhe der Schadenssumme, die letztlich das Gericht festlegt, bis zu einer Million Euro betragen.

"Ich bin heilfroh, dass wir jetzt nicht wieder im Schweinsgalopp eine so wichtige Entscheidung mit einiger Tragweite für die Stadt Bonn treffen müssen", meinte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt gestern auf GA-Nachfrage. Obgleich für die Grünen feststehe, dass die Stadt an einer Klage gegen Man-Ki Kim nicht vorbeikommen werde. "Das ist schon aus politischen Gründen geboten", sagte Schmidt. Immerhin sei Kim ja wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt. Ähnlich sieht es Werner Hümmrich (FDP). "Einen Verzicht auf eine Klage kann sich die Stadt, die ja schließlich die Betrogene ist, gar nicht leisten", sagte er.

"Wir müssen uns aber angesichts der Fakten fragen, ob wir wirklich gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen wollen", gab dagegen CDU-Ratsfraktionsgeschäftsführer Georg Fenninger zu bedenken. Denn die Frage, die sich alle stellten, sei, ob bei einer Klage überhaupt etwas für die Stadt herausspringen werde.

Denn Ende Januar hat der Südkoreaner die Hälfte seiner Strafe verbüßt und kann dann als Ausländer abgeschoben werden, wenn er nicht freiwillig das Land sofort verlässt. Zudem ist Kim, so hat er mehrfach im Gerichtssaal versichert, hoch verschuldet und insolvent.

Hinzu kommt, dass die ehemals ebenfalls in das WCCB-Geschehen involvierte Investmentfirma Honua nach einer erfolgreichen Klage gegen Kim in Amerika bereits einen Forderungstitel in Höhe von 30 Millionen Euro erworben hat, den er, sollte er doch Geld haben, bedienen müsste. Weil man nicht genau wisse, wie es um die Finanzen Kims steht, sieht die Verwaltung dem Vernehmen nach keine andere Möglichkeit als zu klagen - um sich später nicht dem Vorwurf der Untreue auszusetzen.

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