Soldat vor Gericht erfolgreich. Pistolenkugel traf ihn im Gesicht Schießunfall: Bundeswehr muss Schmerzensgeld zahlen

BONN · Erfolgreich hat ein heute 25 Jahre alter Soldat vor dem Bonner Landgericht gegen seinen Dienstherrn geklagt:

Laut dem am Mittwoch von den Richtern der ersten Zivilkammer verkündeten Urteil muss die Bundesrepublik dem jungen Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zahlen (Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 348/14).

Im August 2011 war es im Bundeswehrfeldlager Camp Marmal in Afghanistan zu einem dramatischen Vorfall gekommen: Beim Überprüfen seiner Pistole hatte ein heute 27 Jahre alter Kamerad dem Opfer aus einem Meter Entfernung quer durchs Gesicht geschossen.

Obwohl die Kugel unterhalb des rechten Auges ein und unter dem linken Ohr wieder austrat, überlebte der Soldat schwer verletzt. Neben multiplen Brüchen kam es unter anderem zu Sensibilitätsstörungen der rechten Gesichtshälfte. Noch heute leidet der nicht mehr außendienstfähige 25-Jährige unter Alpträumen und Flashbacks.

Die Bonner Richter kamen nun zu dem Schluss, dass die Klage zulässig war, obwohl der Vorfall als so genannte "Wehrdienstbeschädigung" anerkannt ist. Normalerweise greift in solchen Fällen eine Sperrwirkung des Soldatenversorgungsgesetzes.

In diesem Einzelfall wurde die Sperrwirkung jedoch aufgehoben, da eine vorsätzliche unerlaubte Handlung des Schützen in Bezug auf eine Verletzung der Amtspflicht vorlag: Das Hantieren mit der Waffe widersprach den zentralen Dienstvorschriften. Strafrechtlich wurde der Schütze bereits wegen vorsätzlichen Ungehorsams und fahrlässiger Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Von den Zivilrichtern wurde jetzt festgelegt, dass auch alle aus dem Vorfall resultierenden materiellen Schäden, die in Zukunft anfallen könnten, vom Bund übernommen werden müssen - falls sie nicht sowieso von den Sozialversicherungsträgern bezahlt werden.

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