Prozess am Bonner Landgericht Schizophrene Schwiegermutter ist weiterhin gefährlich

Bonn · Das Landgericht ordnet ihre Unterbringung in Psychiatrie an, weil sie unter Wahnvorstellungen leidet. Die 56-Jährige griff ihre Schwiegertochter mit einem Fleischerbeil an und fügte ihr schwere Verletzungen zu.

 Das Bonner Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die 56-Jährige Die 56-Jährige unter Wahnvorstellungen litt und sich verfolgt fühlte.

Das Bonner Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die 56-Jährige Die 56-Jährige unter Wahnvorstellungen litt und sich verfolgt fühlte.

Foto: dpa

Der Angriff mit dem Fleischerbeil auf die Schwiegertochter beim Weihnachtsessen 2017 kam wie aus dem Nichts: Plötzlich schlug die 56-Jährige der Mutter ihrer beiden Enkelkinder mit dem Beil auf den Kopf und die zum Schutz erhobene Hand und verletzte die 30-Jährige erheblich. Doch bestraft wird die 56-Jährige dafür nicht: Weil sie psychisch krank ist und Wahnvorstellungen hat, ordnet das Schwurgericht am Dienstag ihre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Denn, so das Gericht: Die 56-Jährige ist weiterhin gefährlich.

Die Schwiegertochter hört als Nebenklägerin zu, wie Richter Josef Janßen noch einmal schildert, was an jenem Tag geschah: Man saß beim Nachtisch, die Kinder waren schon aufgestanden und spielten mit ihren Geschenken, als die 56-Jährige plötzlich das Beil ergriff und damit mehrfach auf den Kopf der Schwiegertochter schlug. Und als die 30-Jährige die Hand zum Schutz hob, schlug die 56-Jährige noch einmal zu, bis ihr Sohn ihr in den Arm fiel und sie festhielt.

An Kopf und Hand erlitt die 30-Jährige schwere Verletzungen, glücklicherweise wurden die Knochen nicht durchschlagen. An den Folgen leidet die 30-Jährige dennoch, vor allem seelisch. Sie ist mit ihren ebenfalls traumatisierten Kindern in Behandlung.

Wie konnte es zu diesem Gewaltausbruch kommen?

„Wie aber konnte es zu diesem, für niemanden vorhersehbaren Gewaltausbruch kommen?“, fragt der Richter und beantwortet die Frage so: Die 56-Jährige litt an Wahnvorstellungen und fühlte sich verfolgt – überall und von jedem. Und war plötzlich sicher: Die Schwiegertochter hat ein Verhältnis mit dem Chef und will ihren Mann töten – in Verschwörung mit Ärzten im Krankenhaus durch die Narkose bei einer Knieoperation.

Aus Angst um das Leben ihres Sohnes und weil sie keinen Ausweg mehr sah, habe sie in völliger Verzweiflung zum Beil gegriffen. Dass sie ihr Schwiegertochter töten wollte, bestritt sie jedoch vehement. Und das sei ihr auch nicht nachzuweisen, so der Richter. Fest stehe aber, dass sie trotz Medikamenten nach wie vor an „Fehlvorstellungen“ leide, deshalb gefährlich sei und untergebracht werden müsse, bis sie wieder in der Realität angekommen sei.

Zum Schluss wendet sich der Richter an die Schwiegertochter, die der Schwiegermutter bisher nicht verzeihen konnte: „Wir wissen, wir schwer das ist, aber Sie sollten versuchen, in ihr nicht die Gewalttäterin zu sehen, sondern die kranke Person.“ Vielleicht könne die 56-Jährige dann irgendwann wieder Teil der Familie sein.

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