Freispruch für Bonner Polizeibeamten Schlag auf Kopf war Notwehr

Bonn · Den Schlag eines Polizisten gegen den Kopf eines 16-Jährigen hat das Amtsgericht Bonn jetzt als Notwehr bewertet und sprach den Oberkommissar vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 50-Jährigen vorgeworfen, den damals 16-Jährigen während einer Festnahme ohne Grund geschlagen zu haben. Der beschuldigte Polizist hatte von Anfang an beteuert, in Notwehr zugeschlagen zu haben.

Im Prozess schilderte der Beamte, dass der Jugendliche ihn derart heftig getreten habe, dass er sich zu einem "Schockschlag" gezwungen sah. Eskaliert war die Situation am Nachmittag des 2. Oktober 2010 nach einer riskanten Verfolgungsfahrt durch Bonn, an der zum Schluss vier Streifenwagen beteiligt waren.

Der 16-Jährige und zwei Mitfahrer waren den Beamten mit einem hinter der Windschutzscheibe liegenden und - wie sich später herausstellte - gestohlenen Nummernschild entgegen gekommen. Als die Polizisten das Fahrzeug kontrollieren wollten, hatte der Fahrer Gas gegeben.

Nachdem das Auto gestoppt werden konnte, wehrten sich die Insassen heftig gegen die Festnahme. Der 16 Jahre alte Fahrer wurde auf die Motorhaube eines Streifenwagens gelegt und gefesselt. Laut dem nun als Zeugen gehörten Kollegen des Angeklagten, der damals Pfefferspray eingesetzt hatte, trat der Jugendliche "um sich, wie ein Pferd". Auf der hinter der Frontscheibe im Polizeiwagen installierten Videokamera waren diese Tritte allerdings nicht zu sehen - im Gegensatz zum Kopfschlag des Polizisten.

Im Prozess waren sich die Beteiligten nun schnell einig, dass der Oberkommissar berechtigt war, den Randalierer zu schlagen. In den Augen seines Verteidigers Christoph Arnold "blieb ihm nichts anderes übrig". Wie auch von der Staatsanwältin beantragt, wurde der Angeklagte schließlich freigesprochen. Laut dem Urteil durfte sich der Polizist gegen die Tritte des 16-Jährigen wehren.

Der heute 19 Jahre alte Fahrer - der stets zugegeben hatte, getreten zu haben - war unentschuldigt nicht im Zeugenstand erschienen. Er ist für sein Verhalten bereits vor geraumer Zeit zu einem Freizeitjugendarrest und Sozialstunden verurteilt worden - unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Das scheint ihn jedoch nicht sonderlich beeindruckt zu haben. Inzwischen ist er wegen Drogendelikten zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Zudem scheint derzeit erneut gegen ihn ermittelt zu werden - diesmal wegen Raubes.

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