Vorfall im Mai 2020 Gericht wertet Schüsse auf Auto in Tannenbusch nicht als Mordversuch

Bonn · Nach Schüssen aus einer fahrenden Limousine auf einen schwarzen Mercedes in Bonn-Tannenbusch steht für die Richter fest: Es war kein Tötungsdelikt. So kommt es für zwei Männer lediglich zu kleinen Haftstrafen wegen Sachbeschädigung.

 Im Mai 2020 wurden in Bonn-Tannenbusch Schüsse auf ein Auto abgefeuert.

Im Mai 2020 wurden in Bonn-Tannenbusch Schüsse auf ein Auto abgefeuert.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Fall hatte für viele Schlagzeilen gesorgt: In der Nacht zum 22. Mai 2020 wurden aus einer fahrenden Limousine vier Schüsse abgegeben. Zielscheibe war der schwarze Mercedes eines 25-Jährigen, der um 4.30 Uhr auf einem Supermarkt-Parkplatz in Tannenbusch stand. Dann verschwand die Limousine mit drei Insassen, ohne zu stoppen, im Morgengrauen. Der Fahrer des Mercedes blieb unverletzt, das Auto durchsiebt.

Der Schock jedoch war so groß, dass der 25-Jährige den Showdown zwischen rivalisierenden Banden anzeigte. Das Trio aus Alfter, Bornheim und Erftstadt konnte innerhalb der nächsten zwei Monate festgenommen werden. Im Januar war Prozessauftakt wegen heimtückischen Mordversuchs.

Showdown zwischen rivalisierenden Banden

Aber ein Tötungsdelikt war es nicht: Das Bonner Schwurgericht hat am Montag zwei der drei Angeklagten nur wegen Sachbeschädigung verurteilt. Ein Jahr Haft mit Bewährung hieß es für einen 27-Jährigen, der zudem wegen Besitzes von 26 Gramm Kokain bestraft wurde. Der 29-jährige Schütze, vielfach vorbestraft, muss ein Jahr ohne Bewährung erneut in Haft. Das Verfahren gegen den 33-jährigen Mitangeklagten wurde abgetrennt, da seine Mutter während des Prozesses gestorben ist.

Der ganze Vorfall war, so Kammervorsitzender Klaus Reinhoff, eine gezielte Rache- und Bestrafungsaktion. Die Gründe spielten für das Urteil keine Rolle. Das Trio hatte dem Kontrahenten, der ursprünglich auch mit zwei Kumpels unterwegs gewesen war, an einer Tankstelle in Bornheim aufgelauert, hatte eigens für die Aktion ein Kennzeichen geklaut und den Mercedes bis nach Tannenbusch verfolgt.

Die Täter hatten nicht die Absicht zu töten

Aber die Täter hatten nicht die Absicht zu töten, so das Ergebnis der Richter. Denn nach der Kugelsalve hätten sie sehen können, dass der Fahrer nicht getroffen worden war. Auch hätten sie nicht nachgelegt, obwohl der Gegner in der Falle saß. Schließlich auch seien die Schüsse nicht geeignet gewesen, jemanden zu verletzen. „Die Angeklagten kommen aus einer Welt, wo sie glauben, sie könnten Recht und Unrecht mit Gewalt durchsetzen“, so Reinhoff abschließend. „Das ist eine andere Welt. Das ist Halbwelt.“ Beunruhigend sei, dass die Tatwaffe bis heute nicht gefunden wurde – und sie sich „in wenig guten Händen“ befindet.

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