Landgericht Bonn Schulfreund soll erfolglosen Wettbüro-Räuber genötigt haben

Bonn · Ein 20-Jähriger soll im Vorfeld seiner vier vergeblichen Raubversuche auf ein Wettbüro in Bonn von einem Schulfreund genötigt worden sein. Ein 35-jähriger Angeklagter erschien gar nicht erst vor Gericht.

 Vier Angeklagte stehen wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung vor dem Bonner Landgericht.

Vier Angeklagte stehen wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung vor dem Bonner Landgericht.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Vier junge Männer im Alter zwischen 20 und 35 Jahren sollten sich am Mittwochvormittag unter anderem wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung vor der zweiten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten. Da einer der Angeklagten aber nicht erschienen war, bat der Vorsitzende Richter die Polizei, den 35-Jährigen von seiner Wohnung ins Gericht zu „eskortieren“ – allerdings vergeblich. Und so könnte es passieren, dass der Mann den Beginn seines vom Gericht kurzerhand abgetrennten Verfahrens in einer Gefängniszelle abwarten muss.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass drei der Angeklagten den vierten zu einem Überfall auf ein Wettbüro in der Bonner Altstadt genötigt haben. Das bestätigten zwei der Angeklagten (jeweils 20 Jahre alt) auch dem Gericht. Sie gaben die ihnen vorgeworfenen Taten unumwunden zu und entschuldigten sich sogar bei dem Wettbüro-Mitarbeiter, der als Zeuge geladen war. Die beiden 20-Jährigen hätten einander aus der Schule gekannt, sich aber zwischenzeitlich aus den Augen verloren. Als man sich zufällig am Niederkasseler Rheinufer wieder über den Weg gelaufen sei, habe der jüngere der beiden seinen gleichaltrigen Kumpel spontan gefragt, ob er nicht Lust habe, sich etwas dazuzuverdienen. Offenbar wusste der Schulfreund sofort, worauf die Frage abzielte: Die ihm angebotene „lukrative Beteiligung“ habe ihn zwar gereizt, er habe sich aber vorgenommen, bei keinen „krummen Dingern“ mehr mitzumachen, erklärte er vor Gericht.

Obwohl die „lukrative Beteiligung“ aus nur zehn Prozent der erwarteten Beute bestehen sollte, kam es am 30. August trotzdem zu einem weiteren Treffen. „Irgendwie wusste ich nicht recht, wie ich aus der Nummer wieder rauskommen sollte“, so der junge Mann vor Gericht. Es folgten zwei vergebliche Anläufe, bei denen er, jeweils ohne das Wettbüro überhaupt zu betreten, zu seinem Kumpel zurückkehrte. Beide Male hatte er eine Ausrede im Gepäck, warum er den Überfall nicht durchziehen konnte.

Nach dem zweiten vergeblichen Anlauf sei sein alter Schulkumpel allerdings wütend geworden und habe ihm damit gedroht, dass seine Mittäter ihm die Beine brechen würden. So habe er sich beim dritten Mal nicht anders zu helfen gewusst, als das Büro tatsächlich aufzusuchen. Neben einer Plastiktüte für die Beute und einem silbernen „Rambo-Messer“ mit etwa 20 Zentimeter langer Klinge gaben ihm seine Auftraggeber diesmal auch ein Fahrrad als Fluchtfahrzeug mit. Das nutzte er auch, allerdings erneut ohne Geld. Der Mitarbeiter des Wettbüros wusste sich nämlich mit einem Papierkorb als Wurfgeschoss wirksam zu verteidigen.

Im Gegensatz zu dem als Täter Auserkorenen mochten die Hintermänner auch jetzt noch nicht aufgeben: So soll der nicht vor Gericht erschienene 35-Jährige den 20-Jährigen nun mit heftigen Drohungen gegen Familie und Gesundheit des jungen Mannes zu einem vierten Anlauf überredet haben. Statt in das Wettbüro ging der erfolglose Räuber aber in ein Café und rief von dort aus die Polizei.

Der dritte verbliebene Angeklagte schwieg vor Gericht, sein Anwalt ließ aber durchblicken, dass er davon ausgeht, dass sein Mandant an den Taten nicht beteiligt gewesen sei. Dies hatten auch die beiden Geständigen in ihren Aussagen bestätigt.

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