Ermittlungen gegen Bonner Polizisten Schuss eines Polizisten auf Angreifer war gerechtfertigt

Bonn · Der Schuss aus seiner Dienstwaffe auf einen aggressiven 31-Jährigen am 14. November in Graurheindorf hat für einen jungen Polizeibeamten aus Bonn keine strafrechtlichen Konsequenzen.

 Der ehemalige Assistenzarzt wurde wegen Missbrauchs einer Patientin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der ehemalige Assistenzarzt wurde wegen Missbrauchs einer Patientin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Foto: dpa

Wie Staatsanwaltssprecher Bastian Buß am Donnerstag mitteilte, wurde das Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Polizisten eingestellt.

Es habe sich kein Verdacht auf ein strafwürdiges Verhalten ergeben, so Buß. Im Gegenteil hatten die aus Objektivitätsgründen von der Kölner Polizei geführten Ermittlungen ergeben: Der Schuss, den der Beamte auf den 31-Jährigen abgab, war gerechtfertigt, um das Leben eines Kollegen zu retten.

Was war geschehen? Am frühen Morgen des 14. November ging gegen 6 Uhr ein Notruf bei der Polizei ein. Eine Frau aus Graurheindorf bat aufgeregt um Hilfe, da ihr Sohn in der Wohnung randaliere und sie Angst habe, es könne etwas Schlimmes passieren.

Insgesamt fuhren laut Staatsanwalt Buß fünf Polizisten zu der angegebenen Adresse und klingelten. Doch der 31-Jährige reagierte verbal aggressiv und drohte laut Buß: „Der erste Bulle, der hier reinkommt, wird sterben.“ Die Polizisten versuchten vergeblich, den Mann dazu zu überreden, die Tür zu öffnen.

Ereignisse überschlugen sich

Dann öffnete er sie einen Spalt weit, doch weil er die Sicherheitskette nicht entfernte, drückten die Beamten die Tür auf und gingen hinein. Der 31-Jährige blieb aggressiv, ein Beamter warnte, der Mann habe ein Messer in der Hand, und dann überschlugen sich die Ereignisse: Der junge Beamte versuchte vergeblich, den Angreifer mit Pfefferspray zu stoppen, ein Kollege fiel zu Boden, und als der 31-Jährige sich mit erhobenen Messer auf den am Boden liegenden Beamten stürzte, schoss der junge Beamte. Der 31-Jährige wurde in den Oberkörper getroffen und ging zu Boden. Er wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sich herausstellte, dass er nicht lebensgefährlich verletzt war.

Wie Staatsanwalt Buß erklärte, bestätigten auch die Mutter und die in der Wohnung ebenfalls anwesende Freundin des 31-Jährigen diesen Geschehensablauf. Und damit steht für die Ermittler fest: Bei dem Schusswaffengebrauch des Beamten handelt es sich um gerechtfertigte Nothilfe, die vorliegt bei einem „gegenwärtigen Angriff auf einen Dritten, und wenn das eingesetzte Mittel geeignet ist, diesen Angriff sofort und nachhaltig abzuwehren“.

Wie die Bonner Polizei nach dem Vorfall mitteilte, verzeichnete sie in diesem Jahr bereits sechs Fälle, in denen Beamte von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen mussten.

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