Prozess gegen Bonner Polizist Schussübung im Gerichtssaal soll Klarheit schaffen

BONN · Vor dem Landgericht muss sich seit Donnerstag ein Kollege des im vergangenen November getöteten Polizisten Julian Rolf wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Dass im Gerichtssaal ein Schießtraining absolviert wird, passiert nicht alle Tage: Dennoch ließ der Vorsitzende der 4. großen Strafkammer am Bonner Landgericht Klaus Reinhoff am Donnerstag nacheinander die Vertreterin der Nebenklage, den Staatsanwalt, den Verteidiger und im Anschluss seinen Richterkollegen und die Schöffen einmal den Abzug einer nicht scharfen, sogenannten Rotwaffe betätigen. Dann drückte er auch selber ab.

Ziel war offenbar, allen Beteiligten ein Gefühl dafür zu geben, wie viel Kraft notwendig ist, um das Abzugsgewicht von 3,8 Kilo zu überwinden. Denn die Frage, die im Fokus des Prozesses steht, lautet: Kann der Abzug versehentlich aus einem Schockmoment heraus betätigt werden oder nur mit Absicht? Am Donnerstag hat der Prozess im Fall des im vergangenen Herbst getöteten Polizisten Julian Rolf begonnen. Fahrlässige Tötung wird dem 23-Jährigen vorgeworfen, der Ende dieses Monats seinen Dienst quittiert. Er soll am 26. November 2018 seinen Kollegen bei einem Schießtraining im Bonner Polizeipräsidium aus Versehen angeschossen haben. Zwei Wochen später starb dieser an den Verletzungen.

Perfider Spaß oder bedauerlicher Irrtum?

Man habe noch wenige Minuten zuvor Situationen geübt, in denen es angeschossene Kollegen zu retten galt, skizzierte Verteidiger Christoph Arnold die Situation am Tattag aus Sicht seines Mandanten. Der Schuss auf seinen Kollegen sei kein perfider Spaß gewesen, sondern ein bedauerlicher Irrtum. Nach seiner Einstellung zu Schusswaffen befragt, sagte der Anklagte: „Mir ist immer bewusst gewesen, dass das ein sehr gefährliches Instrument ist – Ich muss sicher mit diesem Ding werden.“

Nach einem Antiterrortraining auf dem Gelände der Bundespolizei in Hangelar, bei dem nur Rotwaffen verwendet worden waren, kehrten die Beamten ins Ramersdorfer Präsidium zurück. Dort standen erstmals am Tag auch Übungen mit scharfen Waffen an. Die holten die Polizisten aus den Wertfächern ihrer Spinde.

Diese kleinen, getrennt abschließbaren Fächer sind eigentlich nicht dazu gedacht, dort Dienstwaffen zu lagern. Dennoch hatten alle Kollegen ihre Waffen dort verstaut, einige hatten sie allerdings vorher entladen. Nicht so jedoch der Angeklagte.

Normalerweise signalisiere das deutlich hörbare Klicken eines Plastiksplints das Einrasten der Pistole im Holster. Weil er das aber nicht gehört habe, habe er die Waffe wieder herausgenommen und vor seine Brust bewegt, wo sich dann während er die Tür zwischen Umkleide und Flur passierte, der Schuss gelöst habe, erklärte der Angeklagte unter Tränen. Der Schuss traf seinen Kollegen am Hals.

Die Tat selber hatte niemand beobachtet

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten hingegen vor, dass er aus Spaß auf seinen Kollegen gezielt habe. Und zwar in der irrigen Annahme, dass er noch immer eine Rotwaffe und nicht seine scharfe Dienstwaffe in den Händen halte. Dabei stützt sie sich auf zwei Annahmen: Zum einen geht es dabei um den Größenunterschied zwischen Täter und Opfer.

Weil der Schusskanal durch den Hals des Getöteten nahezu waagerecht sei, hätten die Ankläger angenommen, dass der Schütze bei Abgabe des Schusses seine Waffe relativ hoch gehalten haben müsse. Das entspräche dem Szenario der verwechselten Waffen. Tatsächlich spielten aber Kopfhaltung des Opfers und dessen Entfernung zum Schützen eine so große Rolle, dass diese Folgerung nicht schlüssig sei, ließ sich Richter Reinhoff von dem Sachverständigen bestätigen.

Zum anderem geht es auch um die Aussage eines Zeugen. Die Tat selber hatte niemand beobachtet. Ein Kollege, der gemeinsam mit dem Schützen Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt hatte, war in einem ersten Vernehmungsprotokoll so zitiert worden, dass der Schütze ihm gesagt habe, er habe mit der Rotwaffe auf seinen Kollegen gezielt.

Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Das ließ er als Zeuge nun aber nicht mehr so stehen. Er habe das nie gesagt. Erinnern könne er sich nur daran, dass die Worte „Rotwaffe“ und „ich dachte“ gefallen seien. Bei der rechtlichen Bewertung, dass es sich bei der Tat um eine fahrlässige Tötung handelt, sind sich Anklage und Verteidigung weitgehend einig.

Es gelte herauszufinden, ob es sich um Leichtfertigkeit handele, wie die Staatsanwaltschaft annimmt, oder um eine leichte Fahrlässigkeit, wovon die Verteidigung ausgeht. So hatte es Gerichtssprecher Thomas Stollenwerk vor der Verhandlung skizziert. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Verfahren soll am 26. August mit dem Abschluss der Beweisaufnahme fortgesetzt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort