Geschlossene Beueler Bütt Wie steht es um den Schwimmunterricht in Bonn?

Bonn · Ob die Bonner Grundschüler dieses Jahr ins Wasser können, hängt von der Zukunft der Beueler Bütt ab. Unterdessen klagen die Vereine über bürokratische Hürden.

 Die Beueler Bütt ist derzeit wegen Schäden geschlossen.

Die Beueler Bütt ist derzeit wegen Schäden geschlossen.

Foto: Stefan Hermes

Wie, wo und ob überhaupt im Herbst Schwimmunterricht für alle Bonner Grundschüler stattfinden kann, ist unklar. Das weitere Vorgehen hänge von den Untersuchungsergebnissen der geschlossenen Beueler Bütt ab, heißt es auf Anfrage aus der Pressestelle der Stadt. Man rechne mit einer Gesamtbewertung im Juni. Die Frage, ob die Stadt für den Herbst bereits ohne das Beueler Hallenbad plane, und wie Kapazitäten kompensiert würden, ließ eine Sprecherin unbeantwortet. „Die Stadt wird berichten, sobald diese Fakten vorliegen.“

Die Bonner Sportvereine verzeichnen unterdessen eine sehr große Nachfrage nach Schwimmkursen. Über 200 Anfragen hat der Schwimmclub Rhenus in Beuel aktuell, berichtet Vorsitzender Klaus Pott. „Wir sind froh, dass wir die unterbrochenen Kurse aus dem vergangenen Jahr beenden können.“

Kritik zu Vorgehen der Stadtverwaltug

Manche Vereine klagen jedoch über bürokratische Hürden. So kritisiert Wolfgang Klinkert, 2. Vorsitzender des ESV Bonn, dass im Schwimmbecken in der Schule am Hügel zuletzt kein Desinfektionsmittel zur Verfügung stand. Außerdem habe das Ordnungsamt einen angemeldeten Kurs kontrolliert. „Da, wo es nötiger wäre, gehen sie aber nicht hin.“

Der Post-Sportverein ärgert sich über ein anderes Problem: Schwimm-Übungsleiter müssen ihre Rettungsfähigkeit normalerweise alle zwei Jahre nachweisen, die Stadt könne dies jedoch verlängern, erklärt Marcel Bachem, Assistent der Geschäftsführung. Im vergangenen Jahr konnten mehrere Übungsleiter den nötigen Kurs nicht absolvieren, weshalb sie jetzt für den Verein ausfielen. „Die Stadt ist uns trotz der Corona-Sondersituation überhaupt nicht entgegengekommen“, sagt Bachem. Die Stadt verweist jedoch auf entsprechende Richtlinien der deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Eine gesetzliche Grundlage gebe es dafür zwar nicht. „Allerdings wurde die Richtlinie bei verschiedenen Gerichtsprozesses mangels gesetzlicher Grundlage herangezogen und besitzt daher rechtlichen Charakter.“

Am Donnerstag berät der Sportausschuss in einer Sondersitzung über die Errichtung eines Interimsbades in Kooperation mit den Schwimm- und Sportfreunden Bonn (SSF). Es soll rund zehn Millionen Euro kosten. Die Sitzung wird nicht online gestreamt.

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