51-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt Sechs Jahre Haft für Bonner Kinderschänder

Bonn · Als die "Nummer eins" der ihm bekannten Täter hat der ermittelnde Polizist den jetzt von der Jugendschutzkammer des Landgerichts verurteilten Kinderschänder bezeichnet: Unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinderpornografischer Schriften wurde der 51 Jahre alte Bonner zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

"Er ist ein ganz gefährlicher Sexualstraftäter", so der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen.

Immer wieder hatte sich der nicht vorbestrafte, allerdings in den 90er Jahren einschlägig in Erscheinung getretene Kurierfahrer an einem heute zwölf Jahre alten Jungen vergangen. Zwischen 2011 und 2012 hatte er das Kind einer befreundeten kinderreichen Familie, der er anfangs bei Behördengängen und Anträgen geholfen hatte, daran gewöhnt, nackt herumzulaufen.

Unter anderem hatte er mehrere Kinder mit zu einem FKK-Badesee im Kölner Raum genommen. Später hatte er es in seiner Bonner Wohnung zur Gewohnheit gemacht, dass er und die Kinder nackt herumliefen. "Er hat versucht, Grenzen einzureißen und das Kind in Sicherheit zu wiegen", so der Vorsitzende Richter.

Und weiter: "Er hat das Vertrauen der Familie in schändlicher Weise missbraucht." Der Angeklagte hatte nicht nur sexuelle Handlungen an dem Jungen vorgenommen, sondern von den Taten auch Videos und Fotos angefertigt - um sie im Internet mit Gleichgesinnten zu tauschen.

Zudem hatte sich der 51-Jährige, der eine Tochter aus einer jahrelangen Beziehung zu einer Frau hat, an Jungen in Internetforen auf der ganzen Welt herangemacht. Auf dem Computer des Mannes hatten die Ermittler mehr als 6000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Der Richter: "Das sind keine Schriften, das sind ja Bibliotheken, die sie da hatten". Darauf seien zum Teil "widerlichste Taten" zu sehen gewesen.

Die jetzt verurteilten Fälle waren lediglich "die Spitze des Eisbergs", so Schmitz-Justen. Dem geständigen Angeklagten wurde zugute gehalten, dass er den Opfern eine Aussage vor Gericht erspart hat. Die Folgen bei dem Zwölfjährigen seien noch nicht wirklich abzusehen. Allerdings habe sich der Junge zu einem "totalen Einzelgänger und Einzelkämpfer" entwickelt. Der Vorsitzende: "Sie haben schwerwiegende Verwüstungen angerichtet."

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