Urteil vor dem Bonner Landgericht Serieneinbrecher zu fast sieben Jahren Haft verurteilt
Bonn · Das Gericht verurteilt einen Wiederholungstäter zu fast sieben Jahren Haft. Er stieg in 14 Wohnung ein. Die hohe Strafe ist auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017 zurückzuführen.
Bereits zweimal war der Mann wegen gleichartiger Taten verurteilt worden – einmal zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, dann noch einmal für denselben Zeitraum ohne Bewährung. Nun muss ein Serieneinbrecher aus Nordmazedonien erneut für sechs Jahre und neun Monate hinter Gitter: Vor dem Bonner Landgericht wurde der 35-Jährige am Montag wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in 14 Fällen verurteilt. In weiteren fünf Fällen blieb es bei dem Versuch.
Außerdem wurde der Mann in allen 19 angeklagten Fällen der Sachbeschädigung für schuldig befunden, weil er bei seinen Taten immer mit großer Wucht die Scheiben eingeschlagen hatte. Der dazu benutzte Stein verursachte heftige Kollateralschäden in Höhe von insgesamt 20.000 Euro an Parkett und Möbeln in den geschädigten Haushalten.
Verschuldet nach Sportwetten
Offenbar war das Einbrechen in fremde Wohnungen die einzige Tätigkeit, mit der der Verurteilte jemals versucht hatte, dauerhaft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten: Ob Ausbildung zum Goldschmied, Arbeit auf dem Bau, Verkauf von Gebrauchtwagen oder Sportwetten – jeder Anlauf mit halbwegs legalen Mitteln Geld zu verdienen, geriet dem aus armen Verhältnissen in der Hauptstadt Skopje stammenden Nordmazedonier daneben. Mit Sportwetten will er sich zudem derart verschuldet haben, dass er trotz der vollständig abgesessenen Vorstrafe und der darauffolgenden Abschiebung ein drittes Mal nach Deutschland kam, um sich hier finanziell zu sanieren. Das hätte, allein vom Wert des erbeuteten Diebesgutes, sogar funktionieren können: Der betrug nämlich rund 70.000 Euro. Wie viel er allerdings tatsächlich von seinem Hehler für das Diebesgut erhalten hat, bleibt genauso sein Geheimnis, wie die Identität des Hehlers.
Von den Schulden, die er bei seinen Sportwetten-Kompagnons in Skopje zum stolzen Zinssatz von 20 bis 30 Prozent je Monat aufgenommen haben will, tilgte er nach eigener Auskunft allerdings nur 250 Euro. Seiner Familie habe er nichts schicken können, die gesamte restliche Summe sei für seinen Lebensunterhalt draufgegangen, hatte er dem Gericht angegeben. „Was er kriegen konnte, hat er mitgenommen“, sagte der Vorsitzende Richter Marc Eumann in der Urteilsbegründung. Oftmals hätte bei den Geschädigten der ideelle Verlust schwerer gewogen als der rein materielle. Bei seinem letzten Beutezug nahm er sogar das Bundesverdienstkreuz seines Opfers mit. Da der Täter allerdings trotz seines ansonsten vollständigen Geständnisses die Identität seines Hehlers nicht preisgeben mochte, wird wohl keines der Opfer die gestohlenen Gegenstände je wiedersehen.
Polizei ging Hinweis nicht nach
Dass die Strafe dieses Mal deutlich höher ausfiel als bei den vorausgegangenen Raubzügen, ist nicht nur der Unbelehrbarkeit des Verurteilten, sondern auch einer Gesetzesänderung zu verdanken: Im Jahr 2017 erhöhte der Gesetzgeber nämlich die Mindeststrafe für schweren Wohnungseinbruchdiebstahl von einem halben auf ein ganzes Jahr.
Womöglich hätte sich die Einbruchserie sogar vermeiden lassen: Gleich bei seinem ersten Einbruch an Weihnachten vergangenen Jahres hatte der Einbrecher nämlich auch ein iPad mitgehen lassen. Weil das noch in der Familiengruppe des Bestohlenen eingeloggt war, konnte dieser dank der Tracking-Funktion des Geräts live mitverfolgen, wie sich sein Tabletcomputer mit der Straßenbahnlinie 62 Richtung Hauptbahnhof bewegte. Weil die Beamten dem Hinweis aber offenbar zunächst keine Beachtung schenkten, konnten die Ermittler den Täter erst nach dessen Verhaftung im März auf den Überwachungsbildern der SWB identifizieren.