Landgericht Bonn SGB-Abteilungsleiter: Naujoks hat mich gemobbt

Bonn · Am zweiten Prozesstag im Verfahren gegen den ehemaligen Chef des städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB), Friedhelm Naujoks, war am Freitag auch einer seiner damaligen Mitarbeiter als Zeuge geladen.

Naujoks muss sich seit Mittwoch wegen vorsätzlicher Trinkwassergefährdung vor dem Landgericht verantworten. Er soll den Einbau von Legionellenanlagen in Bonner Schulen veranlasst haben, durch die giftige Stoffe ins Wasser geraten sein sollen.

Gleich zu Beginn der Zeugenvernehmung musste Naujoks sich schwere Vorwürfe von dem 59-jährigen Zeugen, der ihm einst als Abteilungsleiter direkt unterstellt war, anhören. Er sei, so sagte der Mann auf die Frage nach seiner beruflichen Tätigkeit, seit Langem krankgeschrieben.

"Ich sage auch offen, dass ich eine psychosomatische Erkrankung habe. Bedingt durch Mobbing durch Herrn Naujoks." Der so Kritisierte verzog bei dieser Äußerung keine Miene. Das Gericht ging in der rund vierstündigen Verhandlung unter anderem den Fragen nach, wann die Anlagen im Konrad-Adenauer-Gymnasium (KAG) und in der Godesberger Gesamtschule II eingebaut wurden und in welchem zeitlichen Zusammenhang die Messungen standen, bei denen gesundheitsschädliche Trihalogenmethane (THM) im Wasser gefunden wurden.

Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Naujoks bekannt gewesen sein muss, dass sich durch den Betrieb der von ihm selbst mitentwickelten Anlage zur Legionellenbekämpfung THM im Wasser bildet. Das bestreitet er.

Weil der Vorgang schon Jahre zurückliegt - zur Rede steht der Zeitraum Ende 2005/Anfang 2006 - waren die Erinnerungen des 59-jährigen Abteilungsleiters und eines weiteren noch aktiven SGB-Mitarbeiters im Zeugenstand nur lückenhaft. Klar wurde lediglich: Die im Gymnasium eingebaute Anlage wurde nach der ersten Messung ausgebaut und sozusagen als Schablone für eine bereits bestellte weitere Anlage in der Gesamtschule eingebaut.

Ob sie dort in Betrieb genommen wurde, blieb unklar. Sie wurde aber nach Lieferung der zweiten Anlage aus- und im KAG wieder eingebaut, ohne dass sie dort wieder ans Netz ging. Die neue Anlage in der Gesamtschule war der Aktenlage zufolge gerade einmal zwei Tage in Betrieb, als auch dort gemessen wurde und das Ergebnis noch höhere THM-Werte auswies. "Das erscheint mir nicht logisch", meinte der Vorsitzende Richter, "da wartet man doch einen längeren Zeitraum ab." Der Prozess wird am nächsten Freitag fortgesetzt.

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