Kommentar zu "Reichsbürgern" in Bonn Sicherheit geht vor

Meinung | Bonn · Seit dem Angriff auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker sind auch bei der Stadt Bonn die Sicherheitsvorkehrungen gestiegen. In Zeiten eines rauhen Umgangs spielt auch Gewaltprävention eine wichtige Rolle.

Das hat es in Bonn noch nie gegeben, dass ein Stadtoberhaupt hinter gesicherten Türen sitzt und eine Kamera den Zugang zum OB-Büro überwacht. Eine Sicherheitsvorkehrung, die die Polizei der Stadt Bonn empfohlen hat und die man nicht zuletzt nach dem Attentat auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker im vorigen Jahr durchaus nachvollziehen kann.

Die anderseits aber auch sehr nachdenklich stimmt. Nicht nur, dass der Ton im Umgang miteinander deutlich rauer geworden ist, wie Personalratsvorsitzender Christoph Busch von den Kollegen hört und wie jeder von uns wohl auch aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Auch die Hemmschwelle für konkrete Gewaltandrohungen ist offensichtlich niedriger geworden.

Davon wissen Mitarbeiter, die im Stadthaus im besonderen Maße mit konfliktträchtigen Themen befasst sind, einiges zu berichten. Bisher sind die Vorfälle – und die gab und gibt es nicht nur mit den sogenannten Reichsbürgern – am Ende noch stets glimpflich abgelaufen. Bisher. In die Zukunft blicken kann niemand.

Strafanzeige als weiteres Mittel

Deshalb ist es klug und umsichtig, ein Gewaltpräventionskonzept für alle Beschäftigten in der Stadtverwaltung zu erarbeiten, das einerseits die Bürgernähe, die eine Verwaltung haben muss, nicht untergräbt, andererseits aber auch die Mitarbeiter darin unterstützt, sich gegen übergriffiges Verhalten von Bürgern möglichst angemessen wehren zu können. Dazu zählen vor allem die rechtlichen Mittel – wie eine Strafanzeige zu erstatten. Davon sollen die städtischen Mitarbeiter künftig konsequenter als bisher Gebrauch machen.

Das ist auch richtig so. Denn niemand hat das Recht, andere Menschen zu verletzen – ob mit Taten oder Worten. Das heißt natürlich nicht, dass Bürger sich nicht beschweren dürfen, wenn sie sich von Behördenmitarbeitern ungerecht behandelt oder gar gegängelt fühlen. Doch dabei gilt wie in allen anderen Lebensbereichen auch: Der Ton macht die Musik.

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