Rot gefärbte Scheine wurden gewaschen Sieben Jahre Haft für Bonner Automatensprenger

Bonn · Das Gericht in Bonn ist sicher, dass ein 31-Jähriger Geldautomaten in Bonn gesprengt hat und noch weitere Taten begangen hat, für die er noch nicht belangt wurde. Nach seinem Mittäter wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet.

 Automatensprengung in Bad Godesberg

Automatensprengung in Bad Godesberg

Foto: Axel Vogel

Bis zuletzt hat der Mann auf der Anklagebank bestritten, 2016 zusammen mit einem Komplizen zwei Geldautomaten in Endenich und Bad Godesberg gesprengt und knapp 153.000 Euro erbeutet zu haben. Doch am Mittwoch ist die 3. Große Bonner Strafkammer sicher: Der 31-jährige Bulgare hat diese Taten begangen – und nicht nur diese. Wegen Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen in zwei Fällen und Diebstahls schickt das Gericht den Mann für sieben Jahre hinter Gitter. Nach seinem Mittäter wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet.

„Warum nur sieben und nicht gleich 20 Jahre Haft“, schimpft der Angeklagte. Doch Kammervorsitzender Klaus Reinhoff lässt sich nicht aus dem Konzept bringen und erklärt, warum die Indizien eindeutig die Täterschaft des Angeklagten an diesen beiden Taten belegen. Und auch dafür sprechen, dass er und sein untergetauchter Komplize für drei weitere fehlgeschlagene Automatensprengungen in Bonn und eine erfolgreiche in Köln verantwortlich sind, für die sie noch nicht belangt wurden.

DNA an den Tatorten gefunden

So gehe aus überwachten Telefonaten seiner Frau hervor, dass vor den erfolgreichen Sprengungen in Endenich am 15. Juni und in Bad Godesberg am 26. September zwei Automatensprengungen in Röttgen und Auerberg fehlgeschlagen seien. In Endenich betrug die Beute 73 000 Euro, der Sachschaden 64 000 Euro. In Bad Godesberg holten die Täter 80.000 Euro aus dem Automaten. Am Telefon sprach die Ehefrau auch davon, dass bei der Sprengung Geldscheine rot eingefärbt worden seien und ihr Vater sie in Bulgarien „waschen“ müsse. Im Raum steht, dass ihr Vater der Boss der europaweit agierenden bulgarischen Bande von Automatensprengern ist. In der Wohnung des Angeklagten wurde ein rot gefärbter 50-Euro-Schein gefunden. Auch machte seine Frau direkt nach einer erfolgreichen Sprengung Fotos von 50-Euro-Bündeln auf dem Bett.

Der 31-Jährige aber behauptet, seine von ihm inzwischen getrennt lebende Frau habe ihn in dem Telefonat falsch belasten und ihm schaden wollen. „Aber warum sollte sie auch ihrem eigenen Vater schaden wollen?“, fragt der Richter. Für die Kammer ist auch widerlegt, dass der 31-Jährige den gesuchten Mittäter kaum kennen will: Der Landsmann, dessen DNA an den Tatorten gefunden worden sei, habe beim Angeklagten immer wieder gewohnt und sei direkt nach den erfolgreichen Sprengungen mit ihm gemeinsam nach Bulgarien ausgereist. Und, so der Richter zum Angeklagten: „Wenn Sie in Bulgarien waren, gab es keine Sprengungen. Waren Sie wieder in Bonn, wurde gesprengt.“

Das Gericht ordnet überdies an, dass die erbeuteten 153.000 Euro eingezogen und die DNA des Angeklagten in der Datenbank des Landeskriminalamts gespeichert werden. Es ist davon auszugehen, dass er Revision gegen das Urteil einlegen wird.

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