Anwalt legt Revision ein Siegauen-Vergewaltiger akzeptiert Strafe nicht

Bonn · Der Angeklagte im Siegauen-Prozess Eric X. hat nach der Neuverhandlung seiner Haftstrafe auch gegen das neue Urteil Revision eingelegt. Das Bonner Landgericht hatte ihn zuvor zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Der Siegauen-Vergewaltiger Eric X., der vergangenen Freitag vom Landgericht im zweiten Anlauf wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, akzeptiert auch diese Strafe nicht. Wie eine Gerichtssprecherin am Montag bestätigte, hat Verteidiger Martin Mörsdorf zum zweiten Mal Revision gegen das Urteil eingelegt.

Der Fall musste zum zweiten Mal aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof die erste Verurteilung zu elfeinhalb Jahren Haft im Schuldspruch zwar bestätigt, im Strafausspruch jedoch aufgehoben und zur Überprüfung von Schuldfähigkeit Strafhöhe an eine andere Bonner Strafkammer zurückverwiesen hatte.

Doch auch die 3. Strafkammer befand aufgrund des Gutachtens, dass Eric X. schuldfähig war, als er Anfang April 2017 ein campendes Paar im Zelt in der Siegaue überfiel und die Studentin vergewaltigte. Wie der Anwalt erklärte, hat er die Revision erst einmal vorsorglich eingelegt, um die Frist zu wahren.

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