Anwalt legt Revision ein Siegauen-Vergewaltiger wehrt sich gegen Brandstifter-Urteil
Bonn · Der Siegauen-Vergewaltiger Eric X. wurde wegen schwerer Brandstiftung zu zehn Monaten Haft verurteilt. Sein Anwalt bezweifelt den Vorsatz der Brandstiftung. Ist die Revision erfolgreich, würde der Prozess neu aufgerollt werden.
Der Verteidiger des sogenannten Siegauen-Vergewaltigers Eric X. hat Revision gegen das Urteil wegen schwerer Brandstiftung eingelegt. Das bestätigte Anwalt Martin Mörsdorf auf GA-Anfrage. Zunächst erfolgte dieser Schritt aber nur, um die Frist zur Revisionseinlegung von einer Woche zu wahren. Der Verteidiger müsse jetzt noch auf die schriftliche Urteilsbegründung warten. Dafür hat das Kölner Landgericht laut Strafprozessordnung sieben Wochen Zeit. Erst dann könne Mörsdorf sagen, ob das Urteil angreifbar ist. „Das kann ich jetzt noch nicht einschätzen.“
Die Frage sei, wie der Richter den Vorwurf des Vorsatzes begründet. Der Verteidiger geht eher von einer einfachen oder fahrlässigen Brandstiftung aus. „Er hat sich sicher nicht selbst so verstümmeln wollen.“ Bei dem Brand in seiner Zelle der Kölner Justizvollzugsanstalt wurde Eric X. schwer verletzt. 21 Prozent seiner Haut wurden verbrannt, er kann bis heute nicht aufrecht gehen.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Die zehn Monate kommen zu den zehn Jahren Haft hinzu, zu denen ihn das Bonner Landgericht 2018 wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung verurteilt hat. Eric X. hatte Anfang April 2017 ein campendes Paar im Zelt in der Siegaue überfallen und die Frau vor den Augen ihres Freundes vergewaltigt.
Sollte die Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich sein, würde der Prozess vor einer anderen Kammer des Kölner Landgerichts neu aufgerollt.