Laut Gutachterin voll schuldfähig Siegauen-Vergewaltiger ist "psychisch gesund"

Bonn · Eric X. ist voll schuldfähig. Eine Gutachterin kam zu diesem Ergebnis, nachdem sie mehrere Stunden mit dem Siegauen-Vergewaltiger gesprochen hatte. Am Dienstag berichtete sie im Bonner Landgericht von diesen Gesprächen.

Eric X. ist voll schuldfähig. Zu diesem Ergebnis kam die renommierte forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh in ihrem Gutachten, das sie am Dienstag vor der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht vortrug. Schuldfähig oder nicht – das ist die Kernfrage, die das Gericht im Rahmen der insgesamt vier angesetzten Verhandlungstage zu beantworten hat: Das Verfahren des als „Siegauen-Vergewaltiger“ bekannt gewordenen Angeklagten musste wieder aufgenommen werden, nachdem der Bundesgerichtshof bemängelt hatte, dass im ersten Urteil eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit nicht hinreichend geprüft worden sei. Eric X. hatte im vergangenen Jahr ein an der Sieg campierendes Paar mit einer Astsäge bedroht und die Frau vergewaltigt.

Nachdem sich Eric X. im Frühjahr in seiner Zelle durch einen selbstgelegten Brand schwer verletzt hatte, war er in das Justizvollzugskrankenhaus im westfälischen Fröndenberg verlegt worden. Hier bewohnt er eine spärlich eingerichtete Zelle mit einem am Boden festgemauerten Bett. Und hier führte Saimeh, nur durch eine Plexiglasscheibe von dem Angeklagten getrennt, rund zwei Stunden lang ein Interview in englischer Sprache. Eine weitere Stunde konnte die Psychiaterin dann erneut bei einer so genannten Nachexploration mit dem 32-jährigen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana sprechen.

„Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen psychisch gesunden jungen Mann“, fasste die Gutachterin das Ergebnis am Ende ihres rund einstündigen Vortrags zusammen. Eric X. trage zwar psychopathische Persönlichkeitszüge, aber nicht alles, was von der Norm abweiche, sei eine psychische Störung. „Menschen sind unterschiedlich“, so die Gutachterin.

Der Angeklagte sei egozentrisch, narzisstisch und auf das eigene „Überleben“ bedacht. Das habe viel mit seiner Sozialisation als einzigem Sohn eines lokalen „Königs“ und Kakaoplantagenbesitzers zu tun. Wenngleich dessen Stellung wohl eher mit der eines Oberbürgermeisters hierzulande vergleichbar sei, wurde Eric X. in seiner Kindheit sehr verwöhnt: Der Vater, der mit zwei Frauen verheiratet war – mit der ersten hatte er neun Töchter, mit der zweiten nur den einen Sohn – erzog seinen „Stammhalter“ zu einem Leben als Einzelgänger: „Freunde machen Probleme“, habe er seinem Sohn eingebläut.

Flucht führte zur "Demaskierung"

Probleme bekam der junge Mann dann mit dem Tod seines Vaters auch so. Die bis dahin bevorzugte Mutter sah sich einer Konfrontation mit ihrer Konkurrentin und deren Töchtern und Angehörigen ausgesetzt. In diesem Zusammenhang kam es auch zu der vom Angeklagten eingeräumten Tötung eines Schwagers. Dies sei aber im Affekt und ohne Mordabsicht passiert, berichtete Eric X. der Gutachterin. Dennoch habe er flüchten müssen, seine Mutter habe ihm nur rund 800 Euro mitgegeben, da sie keinen Zugriff auf das väterliche Vermögen gehabt hätte.

Die Flucht über Libyen und Italien habe dann zur „Demaskierung“ einer dissozialen psychopathischen Persönlichkeit geführt, so Saimeh. Was an Narzissmus und Egoismus in seinem gewohnten Umfeld weniger aufgefallen sei, habe in der prekären Fluchtsituation zu Widersprüchen geführt. Der Angeklagte habe sich als etwas Besseres betrachtet, und das habe sich mit seinen geänderten Lebensumständen nur schwerlich vereinbaren lassen. Die zentrale Frage sei aber, ob der Angeklagte sich während der Tat hätte umentscheiden können. Eine Frage die die Fachfrau klar bejahte: "Das war eine rationale Güterabwägung." Der Täter habe Sex gewollt und diesen Wunsch mit der Gefahr verhaftet zu werden, abgeglichen.

Seit dem Brand ein gebrochener Mann

Die einzige Nachfrage der Staatsanwaltschaft betraf das im Vergleich zum ersten Verfahren vollständig veränderte Verhalten des Angeklagten: Eric X. sei seit dem Brand in seiner Zelle ein gebrochener Mann, so Saimeh dazu. Den habe er nämlich aus Wut und nicht in Selbstmordabsicht gelegt. An den beiden verbleibenden Prozesstagen muss das Gericht nun ein neues Strafmaß bestimmen. Im ersten Prozess wurde er zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

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