Urteil in Siegburg 28-Jähriger verstößt gegen Kontaktverbot und muss Geldstrafe zahlen

Siegburg · Weil er das Kontaktverbot zu seiner früheren Lebensgefährtin missachtete, hat das Amtsgericht Siegburg jetzt einen 28-Jährigen zu seiner Geldstrafe verurteilt. Das Paar ist mittlerweile wieder zusammen.

 Ein Mann hat das Kontaktverbot zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin gebrochen und stand jetzt deshalb vor Gericht in Siegburg.

Ein Mann hat das Kontaktverbot zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin gebrochen und stand jetzt deshalb vor Gericht in Siegburg.

Foto: dpa/Peter Steffen

Ein 28-jähriger Mann musste sich jetzt wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Der Angeklagte soll im Jahr 2021 in insgesamt 20 Fällen gegen die Anordnung des Familiengerichts verstoßen haben, sich seiner früheren Lebensgefährtin nicht mehr zu nähern und keinen Kontakt mehr zu ihr aufzunehmen. Da er erst im August 2021 wegen des gleichen Tatvorwurfs vor Gericht stand, fiel die Strafe mit 150 Tagessätzen zu je 45 Euro drastisch aus.

In der ersten Hauptverhandlung stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Geldleistung und die Auflage, eine Therapie anzutreten, vorläufig ein. Damals war die Geschädigte vor Prozessbeginn wieder mit dem 28-Jährigen zusammengekommen, und auch beim aktuellen Prozess gab sie an, wieder mit ihm zusammen zu sein.

28-Jähriger muss eine Therapie machen

Er sei eigentlich „eine herzensgute Seele“, und er habe seine Lebensgefährtin niemals bedroht, gab der Mann an. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft machte ihm deutlich, dass es bei dem Kontaktverbot nicht um Gefährlichkeit gehe. „Wenn sie keinen Kontakt will, haben Sie Ruhe zu geben“, mahnte die Staatsanwältin und betonte, jede ungewollte Kontaktaufnahme sei strafbar.

Richterin Alexandra Pohl erklärte, es sei verständlich, dass man versuche, jemanden wiederzubekommen, der einen verlassen habe. Aber man müsse auch akzeptieren, wenn dieser den Kontakt per richterlicher Anordnung abbrechen wolle. Sie wies den Angeklagten darauf hin, dass er im Gefängnis lande, wenn er so weitermache. Dass die Geschädigte seit November 2021 erneut ein Verhältnis mit dem Beschuldigten eingegangen ist, mache sie bei der Urteilsfällung ratlos, sagte Pohl. Nur zwei Wochen nach dem ersten Prozess sei dieselbe Situation eingetreten, bemerkte sie und stellte die hypothetische Frage, was wohl passiere, wenn die Frau mit dem Angeklagten das nächste Mal Schluss mache. Die Bewährungszeit setzte die Richterin auf ein Jahr fest, außerdem beantragte sie, dass der Angeklagte eine Verhaltenstherapie antritt.

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