Einsätze sollen sicherer werden So arbeitet ein Gerichtsvollzieher in Bonn

Bonn · Künftig wird es für Gerichtsvollzieher leichter, Unterstützung von der Polizei zu bekommen. Vor allem bei Zwangsräumungen kann es gefährlich werden. In Bonn gibt es 20 Gerichtsvollzieher.

 Obergerichtsvollzieher Ulrich Färber in seinem Bezirk auf dem Brüser Berg.

Obergerichtsvollzieher Ulrich Färber in seinem Bezirk auf dem Brüser Berg.

Foto: Nicolas Ottersbach

Obergerichtsvollzieher Ulrich Färber verlässt sein Büro auf dem Brüser Berg nie „unbewaffnet“, wie er sagt. Seine Waffen: Handy, Schlüssel und Aktentasche. Schutzweste oder Schlagstock, wie es selbst das Ordnungsamt trägt? „Das ist nicht vorgesehen“, erklärt er. Dabei ist der Job durchaus gefährlich: Erst Anfang des Jahres erschoss sich in Gummersbach ein Mann, als eine Gerichtsvollzieherin eine Zwangsräumung durchsetzen wollte. In Bonn sollen die Einsätze nun durch die Unterstützung der Polizei sicherer werden.

20 Gerichtsvollzieher gibt es in Bonn. Sie haben die Stadt in Bezirke eingeteilt, sodass jeder gleich viele der jährlich rund 3500 Verfahren abarbeitet – davon etwa 1300 Zwangsvollstreckungsaufträge. Die Zahlen sind seit Jahren stabil, in 300 bis 400 Fällen geht es um Zwangsräumung. „Das sind die Situationen, in denen es heikel wird“, sagt Färber. Denn Gerichtsvollzieher drängen in einen sehr intimen Bereich ein. Häufig gebe es aggressive, verbale Auseinandersetzungen. Rund 50 Mal werde es so ernst, dass die Polizei helfen müsse.

20 Gerichtsvollzieher für 3500 Fälle jährlich

Färber sitzt an seinem Schreibtisch im Gemeinschaftsbüro, während er über seinen Job spricht. Hier erledigt der 53-Jährige 90 Prozent seiner Arbeit. Aus Kostengründen haben sich mehrere Gerichtsvollzieher zusammengeschlossen: Sie sind zwar Staatsdiener, aber für ihre Auslagen selbst verantwortlich. Für vieles gibt es Pauschalen und Aufwandsentschädigungen. „Wenn wir uns ein Büro teilen, müssen wir weniger ausgeben.“ Ein weiterer Vorteil: Man unterstützt sich, wo man kann. Etwa dann, wenn die Gerichtsvollzieher einen Gläubiger aufsuchen müssen, der als gewalttätig gilt. „Wir haben keine Angst und setzen uns durch, aber ein mulmiges Gefühl bleibt immer“, sagt Färber, der über 1,90 Meter groß und seit mehr als 20 Jahren im Beruf ist.

In den vergangenen Jahren war der Gerichtsvollzieher auf sich allein gestellt. Denn 2014 verabschiedete das Land NRW einen Erlass, der es erschwerte, die Polizei einzubinden – zu deren Entlastung. „Früher war es üblich, dass man die Polizei auf dem kurzen Dienstweg hinzurief“, sagt Bonns Landgerichtspräsident Stefan Weismann, der sich für die Gerichtsvollzieher einsetzt. „Denn deren Arbeit ist gefährlicher geworden.“

Landgerichtspräsident Weismann setzt sich für Gerichtsvollzieher ein

Vor dem Erlass half die Polizei beim Vollstrecken von Haftbefehlen, wenn ein Schuldner keine Vermögensauskunft abgeben wollte. Seit dem Erlass mussten die Gerichtsvollzieher haarklein begründen, warum sie Unterstützung brauchten. „Das ist teilweise aber gar nicht möglich“, sagt Weismann. Oftmals müssten sich die Gerichtsvollzieher auf ihre Menschenkenntnis verlassen oder erführen etwas von Nachbarn. Da das aber bei der Polizei nicht aktenkundig sei, sei das Amtshilfeersuchen abgelehnt worden.

Das Ergebnis: Schuldner wurden kaum noch verhaftet, und der Respekt vor dem Gerichtsvollzieher litt. Selbst in Behördenkreisen wurde an der Durchschlagskraft des Staates gezweifelt. Etwa die Hälfte aller Haftbefehle konnte nicht durchgesetzt werden. Zum einen, weil Gläubiger die Kosten für Wohnungsöffnung und Haft tragen mussten. Zum anderen, weil die Schuldner nicht ins Gefängnis gebracht werden konnten. „Das sollten die Gerichtsvollzieher mit ihrem Privat-Pkw erledigen“, berichtet Landgerichtspräsident Weismann.

Für Färber und seine Kollegen ein zu hohes Risiko. „Schuldner gibt es in allen Schichten“, erklärt Färber, „manche sind ruhig, manche aggressiv.“ Er arbeitete schon in Godesberg und Poppelsdorf, seit drei Jahren ist er für Duisdorf, Röttgen, Ückesdorf und den Brüser Berg zuständig. Es gebe Reumütige, andere, die nicht kooperierten, alle Briefe ignorierten und für Probleme sorgten. Oder „Stammschuldner“, die er immer wieder trifft, weil Raten nicht gezahlt werden können. „Manche nehmen die Schulden mit ins Grab.“ Aber meistens finde er einen Weg, die Schulden begleichen zu lassen.

Der Kuckuck wird nur noch selten aufgeklebt

Den Kuckuck, das amtliche Pfandsiegel, klebt er nur selten auf. „Es lohnt sich bei den heutigen Gütern einfach nicht mehr.“ Einen gebrauchten Laptop, der einmal 1000 Euro gekostet habe, wolle niemand mehr kaufen. Anders sehe es zwar beim Auto aus. Aber: „Die sind mittlerweile geleast, da gibt's auch nichts zu holen.“ Stattdessen lässt er Vermögensauskünfte ausfüllen. Dann wird Geld eingefordert. Notfalls mit Lohn- oder Kontopfändung.

„Die Situation der Gerichtsvollzieher ist schon lange ein Thema“, sagt Bonns Polizeidirektor Helmut Pfau. In Besprechungen wurden die Probleme häufig erläutert, „aber der Erlass räumte uns wenige Möglichkeiten ein“. Doch die vielen Gespräche fruchteten und hatten Auswirkungen bis in die Landeshauptstadt: Innen- und Justizministerium beschäftigten sich damit. Es folgte ein neuer Runderlass, der jetzt in Kraft getreten ist (siehe Gerichtsvollzieher und Polizei). „Dadurch können wir unser Ermessen nach unten schrauben und die Gerichtsvollzieher leichter unterstützen“, so Pfau. Die Belastung für den Bezirksdienst der Polizei sei überschaubar, weil die Einsätze langfristig planbar seinen.

In den nächsten Wochen sollen sich die Beamten beider Behörden gegenseitig begleiten, um sich besser kennenzulernen. Ulrich Färber ist dann zwar immer noch nur mit seiner Aktentasche bewaffnet. „Aber wenn ich Hilfe brauche, weiß ich, dass sie schnell da ist.“

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