Klage gegen Bundesrepublik Soldat klagt nach Zusammenbruch bei Übung

Bonn · Ein 33-jähriger Hauptfeldwebel klagt vor dem Bonner Landgericht: Rund 60.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld will der Mann von der Bundesrepublik. Er war bei einer Übung zusammengebrochen.

 Ein Soldat klagt vor dem Landgericht Bonn. Er war bei einer Übung zusammengebrochen und will  Schadensersatz. (Symbolfoto)

Ein Soldat klagt vor dem Landgericht Bonn. Er war bei einer Übung zusammengebrochen und will Schadensersatz. (Symbolfoto)

Foto: Benjamin Westhoff/Sebastian Willnow

Ein 33-jähriger Hauptfeldwebel verklagt vor dem Bonner Landgericht die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt rund 60.000 Euro.

Es war einer der letzten warmen Sommertage: Am 13. September 2016 herrschten auf dem Gelände des Ausbildungszentrums der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg mehr als 30 Grad im Schatten. Der Lehrplan des Einzelkämpferlehrgangs II sah für den Tag dennoch eine Gefechtsübung mit Geländelauf samt zehn Kilo Ausrüstung sowie einen da­ran anschließenden Rückmarsch über drei Kilometer vor. Einige Teilnehmer an dem Leistungstest, der eine Voraussetzung zum Führen eines Jagdkommandos ist, konnten schließlich nicht mit den übrigen Soldaten Schritt halten und fielen zurück. So auch ein heute 33-jähriger Hauptfeldwebel, der in der Folge einen Kreislaufzusammenbruch erlitt und intensivmedizinisch behandelt werden musste. Für die ihm dadurch entgangenen Zulagen zum Sold hat der Mann die Bundesrepublik Deutschland nun auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 10.154 Euro sowie von Schmerzensgeld im Ermessen des Gerichts, jedoch nicht unter 50.000 Euro verklagt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Freitag bekannt gab.

Etwa nach der Hälfte des Rückmarsches habe der Kläger einen Krafteinbruch erlitten und sei von seinem Ausbilder angehalten worden, Anschluss zu finden. Er habe dem Befehl Folge geleistet und sei nach 3,5 Kilometern zusammengebrochen. Das führte er darauf zurück, dass ihm keine Möglichkeit gegeben worden sei, ausreichend zu trinken, und der Ausbildungsleiter für die Zurückgefallenen zusätzlich sogenannte „Eingliederungsrunden“ angeordnet hatte, die aus den 3,5 schließlich 4,1 Kilometer werden ließen. Der Kollabierte wurde sofort nach dem Zusammenbruch mit dem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, wo er sofort in der Intensivstation Aufnahme fand.

Die Diagnosen: Akutes Kreislaufversagen, eine Hypovolämie, das heißt eine Verminderung der Flüssigkeit im Blutkreislauf aufgrund zu starken Schwitzens, eine Hyperthermie also Überhitzung auf 41 Grad sowie ein Kompartmentsyndrom beider Oberschenkel. Zwei Tage nach dem Vorfall wurde zur Beseitigung dieser muskulären Durchblutungsstörung eine Operation nötig, Komplikationen brachten ihn aber noch einmal in die Intensivstation zurück. Erst Ende Oktober konnte er das Krankenhaus wieder verlassen.  Bis Ende November musste er sich einer Reha-Maßnahme unterziehen. Erst Ende Februar des folgenden Jahres war der Soldat wieder einsatzfähig. Weil zeitweilig seine Verwendungsfähigkeit als Pilot des Heeres und seine Fallschirmspringerlizenz deaktiviert wurden, konnte der Kläger zwischenzeitlich nur im Innendienst arbeiten.

Der Ausbilder hat laut dem Hauptfeldwebel bedingt vorsätzlich gehandelt und sich einer Amtspflichtverletzung schuldig gemacht. Und zwar, weil er die Lehrgangsteilnehmer nicht zum Trinken animiert und trotz der hohen Temperaturen die Strecke „künstlich erhöht“ habe. Spätestens, nachdem einige Soldaten nicht mehr Schritt halten konnten, sei die Möglichkeit von Gesundheitsschäden für den Ausbilder erkennbar gewesen. Das Verteidigungsministerium bestreitet die Verletzung als solche nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sei aber wegen der abschließenden Regelung des Soldatenversorgungsgesetzes ausgeschlossen.

Der Prozess findet vor dem Bonner Landgericht statt, weil das Verteidigungsministerium in der Bundesstadt seinen ersten Dienstsitz hat. Ein Verhandlungstermin ist für Ende des Sommers geplant.

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