Gericht Soldat verklagt den Bund auf 60.000 Euro Schadenersatz

Bonn · Ein Soldat hat den Bund auf rund 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Am Mittwoch begann die Verhandlung.

 Das Gericht verhandelt die Klage eines Soldaten.

Das Gericht verhandelt die Klage eines Soldaten.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Das Motto der Einzelkämpfer sei „Ich will“, erläuterte der Kläger dem Gericht: Daher habe er eine erste Nachfrage seines Ausbilders, ob er den Marsch abbrechen wolle, verneint. Vor der Ersten Zivilkammer am Bonner Landgericht hat am Mittwoch die Verhandlung um die Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen seinen Dienstherren begonnen: Der Mann, der heute den Dienstgrad eines Oberfähnrichs inne hat, verklagt die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 10.154 Euro sowie von Schmerzensgeld im Ermessen des Gerichts jedoch nicht unter 50.000 Euro. Im Rahmen eines Einzelkämpferlehrgangs war der Mann eine knappe halbe Stunde nach der eingangs erwähnten Frage kollabiert und musste intensivmedizinisch behandelt werden. Aufgrund notwendiger Folgeoperationen und Reha-Maßnahmen war der damals 29-jährige Hauptfeldwebel erst Ende Februar des folgenden Jahres wieder einsatzfähig.

Der Vorfall ereignete sich am 13. September 2016, einem der letzten heißen Tage des Jahres. Als die Teilnehmer am späten Nachmittag den Hörsaal des Ausbildungszentrums der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg verließen, herrschten noch immer Temperaturen über 30 Grad. Man sei zwar zu Beginn der nun folgenden Gefechtsübung mit Geländelauf samt zehn Kilo Ausrüstung sowie dem daran anschließenden Rückmarsch über drei Kilometer darauf aufmerksam gemacht worden, genug zu trinken. Allein sei es ihm wegen der Schlag auf Schlag folgenden Übungen nicht möglich gewesen, zu einer der drei von ihm mitgeführten Ein-Liter-Flaschen zu greifen.

Nach Hälfte des Rückmarschs Krafteinbruch erlitten

Etwa nach der Hälfte des Rückmarsches habe er dann einen Krafteinbruch erlitten und sei schließlich nach rund 3,5 Kilometern zusammengebrochen. Der Ausbilder habe sich einer Amtspflichtverletzung schuldig gemacht, indem er die Lehrgangsteilnehmer nicht zum Trinken animiert und trotz der hohen Temperaturen die Strecke „künstlich erhöht“ habe, glaubt der Kläger.

Vieles spreche dafür, dass der Vortrag reiche, um in die Beweisaufnahme einzutreten, skizzierte Bellin zunächst die vorläufige Rechtsauffassung seiner Kammer. Allerdings gehe er von einem Mitverschulden des Soldaten von nicht weniger als der Hälfte aus. Auch ein möglicherweise zuzusprechendes Schmerzensgeld sah er zum gegenwärtigen Zeitpunkt eher in der Höhe von maximal 30.000 Euro.

Zu einer gütlichen Einigung wird es wohl nicht kommen: Der Vertreter der Bundesrepublik als Beklagter bemängelte, dass der Soldat sich nicht vor Klageerhebung entschlossen habe, Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz geltend zu machen. Daher könne er einem Vergleich nicht zustimmen. Nach der Aussage der Anwältin des klagenden Soldaten, habe sie derartige Ansprüche allerdings im Vorfeld geprüft, aber dort keine Anspruchsgrundlage finden können. Nun will das Gericht bis Ende November eine Entscheidung treffen.

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