Vebowag-Projekt In Bonn sind 26 neue Sozialwohnungen entstanden

Bonn · Das neue Vebowag-Mehrfamilienhaus an der Ecke Friedrich-Ebert-Allee in der Zitelmannstraße in Gronau ist fertiggestellt. Es bietet Platz für 26 Mietparteien. Weitere 200 Sozialwohnungen sind noch im Bau.

 Auf der Terrasse von Faiza Battikh soll es bald wieder blühen.

Auf der Terrasse von Faiza Battikh soll es bald wieder blühen.

Foto: Stefan Hermes

Faiza Battikh ist angekommen. Mit der Fertigstellung des neuen Vebowag-Mehrfamilienhauses an der Ecke Friedrich-Ebert-Allee mit der Zitelmannstraße in Gronau hat sie jetzt nach langer Odyssee endlich ihre Wunschwohnung gefunden.

Dass es der eine oder andere Bewohner der 26 Mietparteien mit der Sauberkeit nicht ganz so genau hält wie sie, nimmt sie gelassen. Bald wird sie einen Zettel im Eingangsbereich befestigen, auf dem sie darauf hinweisen wird, wie einfach es ist, den Müll in die dafür bereitgestellte Tonne zu werfen – und nicht daneben. Auch sollte die Haustüre immer abgeschlossen sein. Als Erdgeschossbewohnerin fühlt sie auf diese Weise sicherer. Denn ansonsten genießt sie die kleine Terrasse ihrer rund 50 Quadratmeter großen Zweizimmerwohnung, die selbst noch im November mit den wuchernden Kübelpflanzen aller Art den mediterranen Eindruck ihrer Geburtsstadt Algier erahnen lässt.

Nach der Trennung von ihrem Mann und dem Auszug ihrer erwachsen gewordenen Kinder, war es nicht einfach für sie, eine kleinere und bezahlbare Wohnung in Bonn zu finden. „Ohne Frau Häntschel wäre wohl gar nichts möglich gewesen“, sagt sie. Sie kommt ins Schwärmen, wenn sie von der Vebowag-Mitarbeiterin spricht, die sie bereits seit zehn Jahren kennt. Ihre Erzähllaune wird erst gebremst, als sie auf das Bonner Wohnungsamt zu sprechen kommt, was für die Zuteilung ihrer Wohnung zuständig ist. Zwei für sie noch günstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnungen, wurden vonseiten der Stadt anderen Berechtigten zugewiesen, obwohl sie ihr von der Vebowag zugesagt waren. Auch Frau Battikh hat einen Wohnberechtigungsschein (WBS), der es ihr ermöglicht, in mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen zu ziehen. Wohngeld beansprucht die 52-Jährige darüber hinaus nicht. Mit ihrem Gehalt von 660 Euro und regelmäßiger Mehrarbeit kommt sie als Schuhverkäuferin auf rund tausend Euro netto im Monat, wovon sie die Miete – rund 300 Euro kalt – zahlen kann. Sie freut sich über das gute Wohnumfeld mit Stadtbahnhaltestelle vor der Haustüre.

Alle 26 Wohnungen verfügen dort über Terrassen oder Balkone und Keller, haben Fußbodenheizungen, werden per Luft-Wärmepumpe beheizt, bieten zeitgemäße Bäder mit bodengleichen Duschen und Multimedia-Anschlüssen in jedem Wohn- und Schlafraum. Die Barrierefreiheit des Mehrfamilienneubaus war für Franz-Peter Schmitz (74) eine Voraussetzung dafür, um vom Ippendorfer Seniorenwohnheim Haus Elisabeth an der Zitelmannstraße wieder in eine eigene Wohnung ziehen zu können, in der ihn die Caritas betreuen kann. „Ich fühle mich hier sehr wohl“, sagt er.

Das wird auch Michael Kleine-Hartlage als Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Vebowag freuen, der unter dem Druck steht, dringend benötigten Wohnraum in Bonn zu schaffen. „In den letzten fünf Jahren konnten wir rund 480 geförderte Wohnungen bauen und zusätzlich – neben einer Kita – noch weitere 34 Wohneinheiten am Markt erwerben“, so Kleine-Hartlage. Die Kommune habe in letzter Zeit wichtige Entscheidungen getroffen, die das zügigere Entstehen von mehr Wohnraum durch die Vebowag möglich werden lassen. Dazu gehörten die Reduzierung des Stellplatzschlüssels im geförderten Wohnungsbau auf eine Quote von einem halben Stellplatz pro Wohneinheit und die Entscheidung des Bonner Stadtrats, wonach städtische Wohnbaugrundstücke zunächst der Vebowag anzubieten sind und zudem einen Preisabschlag in einfachen und mittleren Lagen von etwa 35 Prozent erhalten – vorausgesetzt, es entsteht dort geförderter Wohnungsbau. Etwa 200 Wohnungen der Vebowag befänden sich zurzeit im Bau. Mehrere Hundert Einheiten seien in der Planung. „Wir würden uns freuen“, so Kleine-Hartlage, „wenn die Zeit zur Schaffung von Baurecht deutlich verkürzt werden könnte“. Das betreffe jedoch rechtliche Rahmenbedingungen, die von der Kommune nicht beeinflusst werden könnten.

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