"Alle-mal-Malen-Mann" Spende sichert die Pflege des Grabes von Jan Loh für 15 Jahre

Bonn · Nicht nur die Beerdigung des "Alle-mal-Malen-Manns" Jan Loh ist gesichert. Durch die eingegangenen Spenden kann die Stadt das Grab 15 Jahre lang pflegen lassen.

Viele positive Reaktionen hat die Zurich-Versicherung im Netz erhalten, weil sie die Grabstätte des verstorbenen „Alle mal malen-Manns“, der sich selbst Jan Loh nannte, mit rund 5000 Euro sponsern will. Andernfalls hätte der Bonner Maler, der, wie berichtet, vor einigen Tagen mit 86 Jahren den Folgen eines Sturzes erlegen war, lediglich eine ordnungsbehördliche Bestattung erhalten.

Eine solche ordnungsbehördliche Bestattung erfolgt in der Regel in einem pflegefreien Urnengrab ohne Einfassung auf einer Wiesenfläche. Sie muss aber nicht, wie es ursprünglich seitens der Stadt hieß, automatisch anonym erfolgen, worauf Werner Kentrup vom Vorstand des Bestatterverbands Stadtverband Bonn hinweist. Das sei ein Missverständnis gewesen, räumte Stadtsprecherin Monika Hörig am Dienstag ein.

Im Unterschied zur ordnungsbehördlichen Bestattung könne die Stadt dank der Spende von Zurich und einigen weiteren Spenden, die nach dem Aufruf des Lokalradios eingegangen seien, die künftige Grabstätte von Jan Loh nun über 15 Jahre von einem Gartenbetrieb pflegen lassen. Alle weiteren Details, wo und wann der Maler beerdigt werden soll, würden noch bekanntgeben.

Laut Stadt Bonn müssen die Begräbniskosten eigentlich von Angehörigen übernommen werden. Im Falle von Loh hätte die Verwaltung aber erst jetzt zwei Angehörige ermitteln können. Um wen es sich dabei handelt, dürfe sie aus Datenschutzgründen nicht sagen, so Hörig. Zudem sei unklar, ob die Hinterbliebenen die Kosten übernehmen könnten.

Ein GA-Leser, ein Nachbar des Verstorbenen, hat derweil den Vorschlag gemacht, das Fahrrad des „Alle-mal-malen-Manns“, das abgeschlossen vor der Wohnung des Verstorbenen stehe, versteigern zu lassen, und den Erlös ebenfalls für die Beerdigung zu nutzen. Allerdings ist das nicht Sache der Stadt Bonn: „Wir informieren in solchen Fällen das Nachlassgericht, das dafür zuständig ist“, hieß es seitens des städtischen Presseamts.

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