Bonner helfen in Bonn Spendenaktion des Lions Club Bonn-Beethoven

Bonn · Bereits zum fünften Mal fand am Samstag die Ein-Teil-mehr-Aktion des Lions Club Bonn-Beethoven in Zusammenarbeit mit der Bonner Tafel in der Galeria Kaufhof statt.

Um "ein Teil mehr" baten (v.links): Peter Lossow (Bonner Tafel), Harry Benzrath (Kaufhof), Ulf Mackenberg (Lions Club Bonn-Beethoven), Sieglinde Kürten (Bonner Tafel) und Ines Martin (Leo Club Castra Bonnensia).

Um "ein Teil mehr" baten (v.links): Peter Lossow (Bonner Tafel), Harry Benzrath (Kaufhof), Ulf Mackenberg (Lions Club Bonn-Beethoven), Sieglinde Kürten (Bonner Tafel) und Ines Martin (Leo Club Castra Bonnensia).

Foto: Horst Müller

Kunden waren gebeten worden, ihrem Einkauf ein Teil mehr hinzuzufügen, das sie dann am Ausgang der Lebensmittelabteilung an die freiwilligen Helfer aller beteiligten Organisationen übergaben. Die Erträge gehen nun über die Tafel an Vereine und Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Den ganzen Samstag über sprachen Mitglieder des Lions Club Bonn-Beethoven, der Bonner Tafel, aber auch des Leo Clubs Castra Bonnensia, der an der Aktion zum dritten Mal teilnahm, die Einkäufer an und baten sie zu spenden.

Während die Erträge der Aktion sich mit 26 Kisten kurz vor Ladenschluss durchaus sehen lassen konnten, fiel auf, dass sich die Einkäufer immer seltener die Mühe machten, tatsächlich ein Teil mehr zu kaufen. Vielmehr griffen die Menschen ins Portemonnaie und gaben Bargeld.

Doch auch darauf waren Veranstalter und Helfer vorbereitet und "verwandelten" das Geld kurzerhand in Lebensmittel. Lions-Präsident Ulf Mackenberg zeigte sich von dem Konzept überzeugt und sagte: "Wir sind zufrieden, die Tafel ist zufrieden und Kaufhof ist zufrieden".

Entstanden war die Zusammenarbeit mit dem Kaufhaus aus persönlichen Kontakten eines vorherigen Präsidenten des Clubs und wurde seitdem aufrechterhalten. An der Aktion hat er bisher jedes Jahr teilgenommen und nach eigenen Angaben festgestellt, dass jene, von denen er am meisten erwarte, oft am wenigsten gäben. Den Erfolg schmälere das gleichwohl nicht.

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