WCCB-Prozess Staatsanwaltschaft beantragt erneut hohe Haftstrafen

BONN · Am Nachmittag dieses 117. Verhandlungstages im Prozess gegen Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim und seine beiden früheren Rechtsberater ist es wieder so weit: Der Vorsitzende der Bonner Wirtschaftsstrafkammer, Jens Rausch erklärt: "Hiermit ist die Beweisaufnahme geschlossen." Das hatte der Richter im Februar bereits einmal verkündet.

Die Staatsanwälte Ulrich Stein und Timo Hetzel plädierten daraufhin zwei Tage lang auf schuldig, die Verteidiger forderten anschließend Freisprüche - und stellten Hilfsbeweisanträge, die dazu führten, dass das für Anfang März geplante Urteil nicht zustandekam.

Stattdessen folgte auf Antrag der Verteidigung ein Vernehmungsmarathon aller Ratsmitglieder von 2005, die sich den Fragen ausgesetzt sahen: Was hat sie dazu gebracht, an jenem schicksalhaften 14. Dezember 2005 im Rat für Kim als WCCB-Investor zu stimmen? Was verbanden sie mit dem Namen von Kims Firma SMI Hyundai und woher hatten sie ihre Informationen? Nach Meinung der Verteidigung sollten die Antworten dieser weiteren Zeugen Kim und seinen damaligen Rechtsberater Ha-S. C. entlasten. Das aber haben sie nicht vermocht, wie Staatsanwalt Ulrich Stein nun in seinem zweiten Plädoyer in diesem Strafverfahren erklärt. "Diese Vernehmungen hätte man sich sparen können", stellt Stein fest.

Denn die Riege der Ratsmitglieder, die seit Anfang März nacheinander im Zeugenstand Platz nehmen mussten, hätte gar nicht mehr wissen können als die Auswahl ihrer Kollegen, die bereits im vergangenen Jahr im Prozess ausgesagt hatte. Und die seien damals deshalb als Zeugen ausgesucht worden, weil sie als WCCB-Experten mit dem Thema befasst gewesen seien und in ihren jeweiligen Fraktionen die übrigen Politiker über das Projekt und den Investor informiert hätten.

Deshalb sei es kein Wunder, dass die nun zusätzlich gehörten Zeugen nicht mehr Informationen hätten haben können, so Stein. Für ihn steht fest: Weil die Angeklagten Kim und C. bei den WCCB-Experten unter den Politikern mit falschen Angaben über die Firma SMI Hyundai bewusst den Eindruck erweckt hätten, hinter der Firma stehe der Weltkonzern Hyundai, seien auch die übrigen Politiker entsprechend falsch informiert worden. Dass die WCCB-Projektbeauftragten der Verwaltung dieses falsche Bild ebenfalls vermittelt hätten, führe keineswegs zu einer Entlastung der Angeklagten.

Die Rolle der Verwaltung, so erklärte der Staatsanwalt, spiele allenfalls eine Rolle bei der Strafzumessung für die Angeklagten Kim und C.. Und auch die in den vergangenen Monaten zusätzlich verlesenen Unterlagen änderten nichts daran, dass sie schuldig im Sinne der Anklage seien. Für Stein haben sich seit seinem ersten Plädoyer keine Gründe ergeben, andere Strafanträge zu stellen als am 20. Februar. Das ändere auch die positive Beurteilung, die das Gericht vorgestern aus dem Gefängnis erhalten habe, nicht.

Ein ehrenamtlicher Betreuer hatten in dem Schreiben den U-Häftling Kim als einen zutiefst religiösen, gebildeten und empathischen Menschen beschrieben, der Mithäftlingen stets helfe und "segensreich" gewirkt habe. Stein wiederholt in seinem diesmal kurzen Plädoyer die Strafanträge vom Februar und beantragt für Kim sieben Jahre Haft wegen besonders schweren Betruges in zwei Fällen und Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, für C. vier Jahre Haft wegen besonders schweren Betruges und Bestechung und für Thilo zweieinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum besonders schweren Betrug. Am Donnerstag haben die Verteidiger erneut das Wort.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort