Kreisel in Röttgen Stadt beauftragt Firma mit der Pflege

RÖTTGEN · Der ungepflegte Kreisel am Ortseingang von Röttgen, über dessen Zustand sich nicht wenige Bürger ärgern, wird kurzfristig vom Gras befreit und in Zukunft fachmännisch gepflegt. Wie FDP-Ratsherr Joachim Stamp nach einem Ortstermin mit der Stadt Bonn berichtete, ist eine Gartenbaufirma aus Lengsdorf beauftragt worden, die gärtnerische Gestaltung zu übernehmen.

Bei dem Termin habe man sich darauf geeinigt, dass die Pflegezuständigkeit für den Kreisels bei der Stadt verbleibe, so Stamp. Außerdem solle eine Fläche für die Gestaltung durch ein Kunstwerk oder eine andere Figur freigehalten werden. Der Liberale bekräftigte seine Absicht, dass er für Ende September alle Interessenten zu einem Termin einladen wolle, bei dem auch die Bürger ihre Ideen vortragen können.

Damit ist der Landesbetrieb Straßen NRW raus aus der Verantwortung. Dieser hatte schon 2011 der Stadt angeboten, die Pflege und Gestaltung zu übernehmen, wenn im Gegenzug die Unterhaltspflichten samt Verkehrssicherung auf die Stadt übergehen. Die Stadt hatte dieses Angebot aber zunächst nicht angenommen.

Allerdings hat der Landesbetrieb Straßen NRW trotzdem noch ein Wörtchen mitzusprechen. Denn Kunstwerke auf den Mittelinseln der Kreisel dürfen nur dann aufgestellt werden, wenn sie den Gestaltungsgrundsätzen des Landesbetriebes entsprechen. Im Zuge solcher Wünsche hat eine Sicherheitsbeurteilung zu erfolgen, heißt es.

Die Gestaltungsgrundsätze sagen aus, dass die künstlerische Veränderung einer Kreisinsel nicht in jedem Fall angemessen sei. Bei der Beurteilung sei vorrangig der Aspekt der Verkehrssicherheit zu beachten. Das bedeutet zum Beispiel: Außerhalb bebauter Gebiete darf der Blick des Fahrzeugführers nicht durch eine auffällige Kreisinselgestaltung abgelenkt werden. Außerdem dürfen an diesen Stellen generell keine Hindernisse auf der Insel angeordnet werden, vor allem keine massiven Einbauten.

Innerhalb oder im Vorfeld bebauter Gebiete wie hier in Röttgen sieht das anders aus. Dort können zwar Kunstwerke aufgebaut werden, allerdings dürfen sie nicht überdimensioniert sein, müssen blendfreie Oberflächen haben und keine beweglichen Elemente. Vor allem sind scharfkantige, spitze Teile tabu. In begründeten Einzelfällen dürfen auch Werbetafeln aufgebaut werden, sofern sie nicht zu aufdringlich sind und die Konstruktion leicht umzufahren bzw. leicht verformbar ist. In jedem Fall gelte dafür der Grundsatz: "Die Verkehrssicherheit hat in jedem Fall immer Priorität." Der Aufwand für Betrieb und Pflege sei zu berücksichtigen und solle insgesamt gering sein.

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