Keine Berufung Stadt Bonn beendet Streit mit WCCB-Investor

Bonn · Der Bonner Stadtrat Rat hat wie erwartet beschlossen, dass die Verwaltung nach dem verlorenen Schadensersatzprozess gegen den einstigen WCCB-Investor Man-Ki Kim nicht in Berufung gehen soll.

Nach GA-Informationen stimmte der Rat einvernehmlich einem entsprechenden Vorschlag der Stadtspitze bei Enthaltung der Linksfraktion zu. Damit kann das Kapitel Stadt Bonn gegen Kim nach mehr als vier Jahre dauerndem Prozess vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts endgültig abgeschlossen werden.

Kammervorsitzender Stefan Bellin hatte unter anderem erklärt, das Gericht sei überzeugt, dass Teile der Verwaltung 2005, als Kim vom Rat den Zuschlag für das WCCB erhielt, gewusst hatten, dass der Chef der Firma SMI Hyundai das geforderte Eigenkapital von 40 Millionen Euro kaum aufbringen konnte. Im Strafrechtsprozess zuvor war Kim unter anderem wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Den Löwenanteil der Kosten für den Schadensersatzprozess muss die Stadt tragen. Bei einem vom Gericht festgesetzten Streitwert von 26,4 Millionen Euro sind das etwa eine halbe Million Euro (Gerichts-/Anwaltskosten). In der Klage war ein Streitwert von fünf Millionen Euro angegeben. Die Stadt kann auf Beschluss des Rates dagegen eine Streitwertbeschwerde einreichen. Ob die Stadt Schadensersatzklage gegen die damalige OB Bärbel Dieckmann erhebt, will der Rat im Juni entscheiden.

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