Geld für Lärmschutz Stadt Bonn fördert Einbau von Fenstern und Türen

BONN · Die Stadt Bonn weist auf ihr Förderprogramm zum passiven Lärmschutz hin. Gefördert wird der erstmalige Einbau von schalldämmenden Fenstern sowie Balkon- und Terrassentüren, wenn unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Das Objekt muss an einer innerörtlichen städtischen Straße liegen, die auf der Grundlage der so genannten EU-Umgebungslärmkartierung als besonders belastet gilt.

Dies ist der Fall, wenn der Lärmpegel über 24 Stunden gemittelt an der Gebäudefassade 70 Dezibel oder nachts 60 Dezibel überschreitet. Die Karten zur Umgebungslärmkartierung der Stadt Bonn unter www.bonn.de können zur Orientierung dienen. Verbindliche Auskunft zur Förderfähigkeit erteilt das Amt für Verbraucherschutz unter 0228/772327 sowie nach einer Mail an wilma.kurth@bonn.de.

Gefördert werden nur Maßnahmen in privat genutzten Wohnräumen (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen) zur Straße hin. Die neuen Schallschutzfenster und -türen müssen mindestens der Schallschutzklasse 4 entsprechen und von einer Fachfirma eingebaut werden, die dies auch schriftlich bestätigt.

Sind alle Kriterien erfüllt, beträgt die Höhe des Zuschusses 225 Euro pro Quadratmeter Fenster- oder Türfläche. Pro Wohneinheit werden maximal 3000 Euro Förderung gewährt. Pro Eigentümer und Jahr ist der Zuschuss auf 5000 Euro begrenzt. Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt sein. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge.

Bei der Erneuerung von Fenstern aus Lärmschutzgründen sollte das Augenmerk auch auf die Wärmedämmung gelegt werden. Mögliche Feuchteprobleme an den Außenwänden können dadurch von vornherein minimiert werden. Die Bonner Energie-Agentur bietet unter 0228/775060 ein umfassendes Beratungsangebot zur Thematik "Fensteraustausch - Schimmelpilz".

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