Rund 680.000 Euro Stadt Bonn klagt auf Schadenersatz gegen VW

Bonn · Die Stadt Bonn klagt auf Schadenersatz gegen Volkswagen. Hintergrund ist der Kauf von 27 Dieselfahrzeugen, in denen eine unerlaubte Abgas-Software eingebaut war. Es geht um rund 680.000 Euro.

Die Stadt Bonn hat die Volkswagen AG auf Schadensersatz in Höhe von 678 193, 52 Euro verklagt. Das teilte Stadtsprecherin Monika Hörig am Donnerstag mit. Bei der Forderung handele es sich im Wesentlichen um den Kaufpreis für 27 Dieselfahrzeuge der Marke Volkswagen, welche die Stadt Bonn in den Jahren 2013 und 2014 gekauft habe. Diese Fahrzeuge seien mit dem Motor der Baureihe EA 189 ausgestattet. „Da eine außergerichtliche Einigung mit der VW AG nicht zu erzielen war, hat die Stadt Bonn die Sozietät Rogert und Ulbrich aus Düsseldorf mit der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragt“, erläuterte Hörig. Die Klage sei am Freitag, 14. Dezember, an das Landgericht Bonn übersandt worden.

Außergerichtliche Einigung war nicht möglich

Beim Versuch zur außergerichtlichen Einigung habe die Stadt die Volkswagen AG aufgefordert, städtische Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung von Abgasmanipulationssoftware anzuerkennen, zumindest jedoch eine Verjährungsverzichtserklärung abzugeben, um Spielraum für eine außergerichtliche Lösung in der ersten Hälfte des Jahres 2019 zu schaffen. „Dieser Forderung hat die Volkswagen AG eine Absage erteilt“, sagte Hörig.

Der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands für Verbraucherschutz habe sich die Stadt Bonn nicht anschließen können, da diese Möglichkeit prozessrechtlich nur natürlichen Personen vorbehalten sei.

Aus der Rechtsprechung seien zwischenzeitlich zahlreiche Urteile bekannt, wonach Käufern von Fahrzeugen mit Manipulationssoftware – auch nach Durchführung der amtlich vorgeschriebenen Nachrüstung – Schadenersatzansprüche zustünden. Schadenersatz gegen die VW AG werde den Autokäufern etwa unter dem Gesichtspunkt vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen, so auch in der Rechtsprechung des nunmehr angerufenen Landgerichts Bonn, zum Beispiel in einem Urteil vom 30. Juli 2018, (Az. 17 O 36/18) und vielen mehr.

Käufer können demnach von der VW AG die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Im Gegenzug müssen die Fahrzeuge aber an die VW AG zurückgegeben werden.

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