Kunst!Rasen Stadt Bonn legt Berufung ein

BONN · Die Stadt Bonn hat gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Open-Air-Reihe Kunst!Rasen Berufung eingelegt. Das bestätigte Stadtsprecherin Monika Hörig auf Anfrage.

Der Einspruch sei zunächst erst einmal eingelegt worden, um die gesetzlichen Fristen zu wahren. "Jetzt haben wir zwei Monate Zeit, die Begründung zu liefern", sagte Hörig. Die Verwaltung sei nach wie vor dabei, das Urteil auszuwerten. "Das Thema ist sehr komplex, und es gilt viele Aspekte zu beachten."

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Köln vor einem Monat erklärt, die für Sommer 2013 erteilte Baugenehmigung für die Open-Air-Reihe Kunst!Rasen in der Gronau sei rechtswidrig, nachdem ein Beueler vor Gericht gezogen war.

Das Urteil gab dem Beschwerdeführer Recht: Die Baugenehmigung habe "die nachbarlichen Interessen der Kläger nicht hinreichend berücksichtigt". Das Grundstück des Klägers "verdiene den Schutz eines in einem reinen Wohngebiet liegenden Grundstücks und damit einen höheren als in der Baugenehmigung angenommen", so das Verwaltungsgericht.

"Wir arbeiten am Programm für den nächsten Sommer", sagte Konzertveranstalter Ernst-Ludwig Hartz, der es "logisch" findet, Berufung gegen das Urteil einzulegen. "Mit Unheilig steht die erste Band für die Open-Air-Saison 2014, weitere werden wir in Kürze verkünden."

Auch die Vorbereitungen für den Benefizabend am Freitag, 20. Dezember, in der Beethovenhalle stünden vor dem Abschluss. Neben Wolfgang Niedecken und Konrad Beikircher würden "vier oder fünf weitere Topkünstler" auftreten. Der Kartenvorverkauf hat begonnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort