Clemens-August-Straße in Poppelsdorf Stadt Bonn muss Wettbüro womöglich genehmigen

Poppelsdorf · Ein Unternehmer möchte an der Clemens-August-Straße ein Wettbüro eröffnen, doch die Politik fürchtet negative Folgen für das Poppelsdorfer Wohnquartier. Sie hatte erst vor einem Jahr den Bebauungsplan für einen solchen Fall geändert.

 Dort, wo heute in der Clemens-August-Straße ein Kiosk mit Ausschank untergebracht ist, will ein Unternehmer bald ein Wettbüro eröffnen.

Dort, wo heute in der Clemens-August-Straße ein Kiosk mit Ausschank untergebracht ist, will ein Unternehmer bald ein Wettbüro eröffnen.

Foto: Benjamin Westhoff

Erst vor einem Jahr hatte der Rat den Bebauungsplan für einen Bereich an der Clemens-August-Straße ändern lassen, um dort Vergnügungsstätten wie Spielhallen und anderes auszuschließen. Hintergrund war ein Bauantrag auf Umnutzung eines Ladenlokals in eine Vergnügungsstätte. Der Antrag, der damals zurückgestellt worden war, liegt jetzt wieder auf dem Tisch. Konkret soll in dem Lokal nun ein Wettbüro eingerichtet werden. Ursprünglich wollte die Stadt diesen Antrag ebenfalls ablehnen, doch die Sache steht jetzt wieder auf dem Prüfstand, wie Bauordnungsamtschefin Sigrun Scharf in der jüngsten Sitzung des Unterausschusses Bauplanung den sichtlich überraschten Ausschussmitgliedern mündlich mitteilte.

Stadt prüft Dokumente des Antragsstellers

„Der Antrag ist noch nicht abschließend beschieden. Derzeit werden noch Eingaben der Anwälte des Antragstellers rechtlich geprüft“, erklärte Scharf. In der schriftlichen Vorlage der Behörde für die Ausschusssitzung war noch die Rede davon, dass die Verwaltung den Bauantrag bereits abgelehnt habe, dies aber noch nicht rechtskräftig sei. Mündlich teilte Scharf nun weiter mit, der Antragsteller habe über seine Anwälte der Stadt mitgeteilt, dass in diesem Wettbüro keine Live-Wetten – wie von der Stadt angenommen – angeboten werden sollen. Nur, wenn Live-Wetten angeboten würden, handele es sich um eine Vergnügungsstätte, die an der Stelle nicht zulässig sei. Wettbüros ohne Live-Wetten seien dagegen wie Lottoannahmestellen in Kiosken zu werten, eine Genehmigung sei nicht zu verweigern, sagte Scharf und verwies dabei auf einschlägige Rechtsprechungen.

In der geplanten Betriebsstätte – heute ein Kiosk mit Ausschank in unmittelbarer Nachbarschaft zum SPD-Parteihaus – sollen zwar Standgeräte aufgestellt werden, bei denen Wetten live verfolgt werden könnten. Doch laut Antragssteller werde eine Software eingebaut, um eine eigenständige Umstellung des Wettprogramms zu verhindern, damit Wetten nicht live verfolgt werden könnten. „Es widerspricht jedoch der Lebenserfahrung und wird auch nicht glaubhaft vorgetragen, dass die Software dauerhaft abgeschaltet bleibt“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Zumal die Größe des Ladenlokals sowie dessen Ausstattung mit Theke für die Möglichkeit des längeren Aufenthaltes sprächen. Als Indiz für eine Nutzung als Vergnügungsstätte wertet die Stadt auch die Öffnungszeiten des Kiosks, die deutlich über die üblichen Öffnungszeiten einer Lotto-Annahmestelle hinausgehen. So dürfe der Verkauf der „Kioskwaren“ mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr erfolgen. Eine telefonische Anfrage des GA beim Kioskbetreiber, was er konkret in dem Laden vorhabe, war nicht zu erhalten.

Für den Poppelsdorfer Stadtverordneten Christians Steins (CDU) und Unterausschussmitglied Herbert Spoelgen (SPD) wäre es fatal, wenn die Stadt das Wettbüro genehmigen muss. Sie fürchten eine negative Entwicklung des Quartiers, in dem sich vor allem Wohnungen befinden. „Wofür haben wir dann den Bebauungsplan ändern lassen?“, fragt sich Steins, der alles versuchen wolle, um ein Wettbüro dort zu verhindern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort