Neues Bad in Dottendorf Stadt Bonn nach Gerichtsbeschluss zu Wasserland in der Kritik

Bonn · Einen Tag nach einer einstweiligen Anordnung zum Wasserland-Bürgerbegehren ist am Mittwoch unklar geblieben, ob die Stadtverwaltung sich dem Willen des Verwaltungsgerichts Köln beugen wird. Aus Reihen der Ratsopposition erntete sie harsche Kritik.

Die 4. Kammer hat der Kommune aufgegeben, eine neue Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Zentralbad stoppen!“ zu erstellen. Die Stadtverwaltung konnte noch nicht sagen, ob sie gegen den Beschluss eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird. Es würden eine Stellungnahme erarbeitet und „alle Optionen“ geprüft, teilte Stadtsprecherin Monika Hörig mit.

Zwei Initiatoren des laufenden Bürgerbegehrens hatten die Kostenschätzung vor dem Verwaltungsgericht angegriffen. In einem Text, der auf den Unterschriftenlisten abgedruckt werden muss, beziffert die Verwaltung das Jahresdefizit des Neubaus mit 2,89 Millionen, den Zuschussbedarf für zwei sanierte Alt-Bäder mit 3,94 Millionen Euro. Sie rechnet auf 30 Jahre hoch und kommt auf Mehrkosten der Bestandsbäder von insgesamt 35,2 Millionen Euro.

Doch die Kostenschätzung, so die Richter, sei „in der konkreten Ausgestaltung fehlerhaft und erweist sich als teils nicht plausibel, teils unzutreffend“. Sie monieren, dass die Stadtverwaltung die Kosten für eine Sanierung der alten Bäder um 4,67 Millionen Euro zu hoch angesetzt habe. Denn die genannten „mindestens 35,2 Millionen Euro“ bezögen sich eben nicht nur auf reine Grundsanierung, sondern umfassten auch einen Anbau mit Sauna und Lehrschwimmbecken am Kurfürstenbad. Die Bürger könnten nicht erkennen, wie teuer es ohne den Anbau wäre. Die Stadtverwaltung hatte erklärt, dass nur mit der Erweiterung ein Angebot realisiert werden könne, das mit dem Badneubau vergleichbar sei.

Gericht sieht Berechnungszeitraum kritisch

Auch den Berechnungszeitraum der Kostenschätzung sieht das Gericht kritisch. Dass die Stadt auf 30 Jahre hochgerechnet habe, werde „der besonderen Verflechtung“ der Stadt mit der eigenen Tochter Stadtwerke nicht gerecht. Der Betrauungsakt, mit dem die Kommune das Wasserland-Projekt auf die SWB überträgt, laufe zudem nur 20 und nicht 30 Jahre. Das Finanzamt hatte im Dezember verfügt, dass Sauna, Spa und Gastronomie entgegen den ursprünglichen Plänen nicht in die Betrauung einbezogen werden dürfen. Das Gericht hält es für „nicht plausibel“, dass sich in der überarbeiteten SWB-Kalkulation das Betriebsergebnis für das Bad trotzdem nicht geändert habe.

In einem anderen Punkt gaben die Richter der Stadt recht: Es sei korrekt, beim Bau des Wasserland-Bads eine Sanierung des Frankenbads im Kostenvergleich auszublenden. Das Frankenbad muss als Baudenkmal zwar in Schuss gehalten werden. Die Stadt könne es aber auch verkaufen, argumentierten die Richter.

Die beiden Gruppen hinter dem Bürgerbegehren kritisierten Oberbürgermeister Ashok Sridharan am Mittwoch heftig. Er habe versucht, „erneut gezielt mit Mitteln der Verwaltung einseitig Einfluss auf direktdemokratische Abstimmungsprozesse zu nehmen und diese in seinem Sinn zu beeinflussen“, erklärten „Kurfürstenbad bleibt!“ und „Frankenbad bleibt Schwimmbad“. Die Initiative „Mehr Demokratie“ verlangte, das Instrument der Kostenschätzung für Bürgerbegehren abzuschaffen. „Der Fall Bonn zeigt, dass diese Anforderung an Bürgerbegehren genutzt werden kann, diese schlecht zu rechnen und damit deren Erfolgschancen zu schmälern“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

Der Bürger Bund Bonn forderte Sridharan auf, „endlich eine transparente und vor allem für jeden verständliche Kostenrechnung vorzulegen“. Bis heute sei zum Beispiel zu den tatsächlichen Finanzierungskosten für den Neubaunichts bekannt. Für die Linkspartei bestätigt die Gerichtsentscheidung „Bedenken gegen die Seriosität des Zentralbadvorhabens“. Tobias Haßdenteufel, sportpolitischer Sprecher der Fraktion: „Das legt schlimmstenfalls die Absicht des OB nahe, die Bonner durch tendenziöse Kostengegenüberstellungen von einer Unterstützung des Begehrens abzuhalten.“

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